Geschäftsführer Olaf Zimmermann sieht in der digitalen Gesellschaft große Herausforderungen. Bei einer möglichen Lösung erwartet er, dass „Urheber als Schöpfer der Werke ihrer anerkannten Rechte nicht beraubt werden und gleichzeitig dem Nutzer einen schnellen und unbürokratischen Zugang zu Wissen in Bildung und Wissenschaft“ ermöglicht wird.
- Klare und technologieneutrale Formulierungen müssen mehr Rechtssicherheit für Urheber, sonstige Rechteinhaber und Nutzer herstellen.
- Eine angemessene Vergütung der Urheber muss gewährleistet sein.
- Der Primärmarkt darf nicht beeinträchtigt werden.
- Der Drei-Stufen-Test muss stringent angewandt werden.
- Die Bildungs- und Wissenschaftsschranke darf nicht zu einer kostengünstigen Wissensversorgung von Schulen, Hochschulen und anderen Bildungs- und Wissenschaftseinrichtungen ausgenutzt werden.
Eine Einführung von Fair-Use oder Fair-Dealing-Regelungen in Deutschland nach anglo-amerikanischem Muster wird vom Kulturrat eindeutig abgelehnt. „Derartige Bestimmungen basieren allein auf dem dortigen Richterrecht. Sie bieten oft weniger Rechtssicherheit für den Nutzer als die im deutschen Urheberrecht verankerten konkreten Schrankenregeln.“
Börsenvereins-Geschäftsführer Alexander Skipis hatte eine Bildungs- und Wissenschaftsschranke zuletzt gegenüber buchreport als „gefährlich“ bezeichnet, „weil sie die Rechte der Urheber und Rechteinhaber umfassend beschneiden könnte“.
Eine große Reform des Urheberrechts in Deutschland durch die Politik ist für 2015 geplant. Im Vorfeld der Bundestagswahlen 2013 hatte sich die CDU/CSU auf Anfrage von buchreport wiefolgt zum Thema Wissenschaftsschranke geäußert: „Um den Schulen, Hochschulen und sonstigen Bildungseinrichtungen Rechtssicherheit zu verschaffen, setzen wir uns dafür ein, die Regelung zur Verwendung kleinerer Teile eines Werkes im Unterricht zu entfristen. Langfristig können wir uns vorstellen, die bestehenden Schrankenprivilegierungen in einer allgemeinen Bildungs- und Wissenschaftsschranke zusammenzufassen.“
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