„Auch in der von der Bundesregierung veränderten Fassung bleibt es dabei, dass das Zweitveröffentlichungsrecht keinen Nutzen bringen kann und den Steuerzahler zusätzliches Geld kosten wird, das Wissenschaft und Forschung dringend an anderer Stelle brauchen könnten“, so der Vorsitzende des Urheber- und Verlagsrechtsausschusses des Börsenvereins, Jürgen Hogrefe.
Zu der Novelle will der Rechtsausschuss des Bundestags am kommenden Montag eine Anhörung durchführen. Trotz der kurzen Zeit bis zum Ende der Legislaturperiode hofft der Börsenverein, dass die Regelung zum Zweitveröffentlichungsrecht noch gestrichen oder zumindest geändert wird.
Elementare Sorge der Verlage ist, dass ein Zweitverwertungsrecht ihre wirtschaftliche Existenzgrundlage zerstört. Denn: Was kostenlos auf den Open-Access-Plattformen der Unis steht, kann man nicht mehr verkaufen. Für die Einführung eines solchen Rechts machen sich vor allem Bildungspolitiker und Forschungsfunktionäre stark, die dadurch Geld sparen wollen.
Statt sich gegen die geplante OPEN ACCESS – Regelung zu sperren, sollten die Verlage froh sein, wenn sie überhaupt noch miteinbezogen werden. Open Access-Fachzeitschriften und – Monographien lassen sich innerhalb der scientific community auch gänzlich ohne Verlagsbeteiligung erstellen. Beispiele dafür gibt es bereits in Fülle. Die Qualität der OPEN ACCESS-Publikationen hängt allein vom Peer Review – Verfahren ab, nicht anders als bei den traditionellen Publikationsformen. Bislang profitieren die Verlage ja davon, dass hochqualifizierte wissenschaftliche Herausgeber und Gutachter – meist ohne Vergütung – die eingereichten Texte sichten, auswählen und begutachten. Die Verlage selbst besitzen gar nicht die Kompetenz und die personellen Ressourcen dafür. Es bleibt zu hoffen, dass sich die Parlamentarier von den Verlagslobbyisten nicht blenden lassen.