Die geplante Reform des Urhebervertragsrechts stößt bei Verlagen auf heftige Kritik. Stein des Anstoßes ist vor allem die vorgesehene Einführung eines Rückrufrechts für Urheber nach 5 Jahren. In einem Interview der „Zeit“ bekräftigt Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) das Vorhaben – und zeigt sich unbeeindruckt von der Kritik.
Der Referentenentwurf zur Reform des Urhebervertragsrechts sieht u.a. vor:
- Der Urheber kann das Nutzungsrecht nach 5 Jahren zurückrufen, wenn ein anderer Verwerter die weitere Nutzung übernimmt (§ 40?a UrhG-E).
- Der bisherige Verwerter kann den Rückruf aber abwenden, wenn er die Nutzung zu den Konditionen des neuen Verwerters fortführt (§ 40?b).
- Für einzelne Kreativbranchen können in gemeinsamen Vergütungsregeln von Urhebern und Verwertern andere Regeln vereinbart, also z.B. auch das Rückrufsrecht ausgeschlossen werden.
Die geplante Regelung stößt bei Verlagen auf heftige Kritik, u.a. weil sie insbesondere die langfristig angelegte Arbeit von Fachverlagen und literarischen Verlagen erheblich erschweren würde. Außerdem werde die geplante Regelung finanzstarken Wettbewerbern wie Amazon ermöglichen, gezielt erfolgreiche Autoren abzuwerben.
In dem Interview der „Zeit“ zeigt Maas sich unbeeindruckt. In der Regel sei eben „der erste Zeitraum der wirtschaftlich interessante, danach kommt es oft zu Problemen mit brachliegenden Rechten. Wir denken, dass unsere Regelung mehr wirtschaftliche Dynamik auslösen wird“, erklärt der Justizminister.
Im Übrigen bleibe den Verlagen ja die Möglichkeit, die Rückrufoption in „Gemeinsamen Vergütungsregeln“ mit den Autoren auszuschließen. „Ich sehe daher nicht, dass der kleinere Verlag zwangsläufig seinen Autor verliert“, meint Maas. „Nach fünf Jahren wird das wirtschaftliche Interesse noch einmal definiert. Und der alte Verlag behält ja immer auch das Vorkaufsrecht.“
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