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Missverständlicher Ruhm

Ein halbes Jahr, nachdem der Rowohlt Verlag juristische Schritte gegen den „Spiegel“ wegen des frühzeitigen Erscheinens eines Porträts von Daniel Kehlmann (mit Verweisen auf den Roman „Ruhm“) eingeleitet hat, haben sich beide Seiten außergerichtlich geeinigt. Wie Rowohlt in einer Pressemitteilung erklärt, hat der Verlag die Klage gegen den „Spiegel“ zurückgezogen.

Im Vorfeld der Veröffentlichung von „Ruhm“ sei es zu „Missverständnissen über die geplante Berichterstattung“ gekommen, deren Auswirkungen allerdings in keine nachweisliche Rechtsverletzung gemündet seien. „Keine der Parteien beabsichtigte eine Verletzung von Urheberrechten.“

Rowohlt hatte das Porträt des Autors als vorzeitige Rezension bewertet. Im Vorfeld des Erscheinens hatte Rowohlt Fahnen versandt, wobei die Redaktionen zuvor eine Vertraulichkeitserklärung unterzeichnen sollten: Bei einer Besprechung vor dem Erscheinungstermin sollte demnach eine Konventionalstrafe in Höhe von 250.000 Euro fällig werden.

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