Bei der Besteuerung von E-Book-Verkäufen geht Frankreich seit Jahren eigene Wege – zum Verdruss der EU-Kommission. Und auch der neue Vorstoß französischer Politiker könnte in Brüssel für Verstimmungen sorgen.
Die Nationalversammlung hat laut „Livres Hebdo“ eine Gesetzes-Initiative der Grünen durchgewunken, mit der die Besteuerung von E-Books ab 1. Januar 2015 neu geregelt werden soll. Demnach sollen nur noch offene E-Book-Formate – statt DRM-geschütze Titel – in den Genuss des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes (5,5%) kommen. Begründung: Firmen wie Amazon hätten ein geschlossenes Ökosystem aufgebaut, in dem nicht Bücher, sondern Lizenzen verkauft würden. Dies schade dem Verbraucher. In dieser Situation sei es angebracht, die Verkäufer von E-Books zu unterstützen, die sich für die Interoperabilität von elektronischen Büchern einsetzten.
In verschiedenen Medien heißt es, der Vorstoß, der jetzt vor den französischen Senat kommt, erfolge gegen den Willen der französischen Regierung.
Bleibt abzuwarten, wie Brüssel auf den neuen Vorstoß in Paris reagiert. Die EU-Kommission hatte Frankreich und Luxemburg im Februar 2013 beim Europäischen Gerichtshof verklagt, um die Staaten zur Anwendung des regulären Mehrwertsteuersatzes für E-Books zu zwingen. Beide Länder hatten zum 1. Januar 2012 den bei gedruckten Büchern angesetzten ermäßigten Mehrwertsteuersatz auch für elektronische Bücher eingeführt, wodurch der Steuersatz in Luxemburg von bisher 15% auf nur noch 3% sank. In Frankreich fallen bei elektronischen Büchern aktuell nur noch 5,5% an.
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