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Münchner Spaziergänge ausgebremst

Gegen die Cadolzburger ars vivendi GmbH & Co. KG ist eine einstweilige Verfügung des Landesgerichts Köln eingegangen. Hintergrund ist die namentliche Nennung der Verurteilten im Mordfall Walter Sedlmayr im Freizeitführer „Spaziergänge in die Vergangenheit Münchens“ (3. Aufl. 2010, ISBN 9783897164970). Im Kapitel „Schurken und Gendarme“ geht die Autorin tatsachengetreu auf den Mord, der 1990 passierte, und die Gerichtsverhandlung ein.

Die 1993 zu lebenslanger Haft verurteilten Anspruchsteller machen jeweils Unterlassungsansprüche wegen der Verletzung ihres allgemeinen Persönlichkeitsrechts geltend.

ars vivendi reagiert mit einem Vertriebsstopp. Der Buchhandel soll den Titel nicht mehr verkaufen und noch vorhandene Exemplare an die Auslieferung (LKG, An der Südspitze 1-12, Remittendenabteilung, 04579 Espenhain) remittieren.

Eine geschwärzte Auflage soll im September wieder in den Handel kommen.

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