„Der Vorstand der VG Wort hat in einer außerordentlichen Sitzung am 14. August 2012, einstimmig beschlossen, die Ausschüttungen im Jahr 2012 an Autoren und Verlage entsprechend den geltenden Verteilungsplänen durchzuführen“, meldet die VG Wort. Man habe diese Entscheidung nach sorgfältiger Abwägung aller Umstände und nach externer Beratung getroffen.
Die diesjährige Hauptausschüttung hatte sich verzögert, da erst noch die Auswirkungen eines Urteils des Landgerichts München I vom 24. Mai 2012 überprüft werden musste. Der Urheberrechtler Martin Vogel hatte gegen die Beteiligung von Verlagen an den Auszahlungen der Verwertungsgesellschaft geklagt und in erster Instanz Recht bekommen. Gegen das Urteil hat die VG Wort Berufung eingelegt.
Zumindest die Verlage können das Geld noch nicht fest buchen: Die Ausschüttung erfolge jetzt unter Hinweis auf mögliche Rückforderungen, falls die Entscheidung des Landgerichts bestätigt werden sollte.
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