Im Zuge der Lockerung des Lockdowns zeichnet sich ab, dass Gesichtsmasken verpflichtender werden. Aus der dringenden Masken-Empfehlung, die die Politik mit den wieder freigegebenen Ladenöffnungen verbunden hatte, wird immer mehr Pflicht. Dazu trägt auch der Eindruck eines wachsenden Publikumandrangs in Einkaufsstraßen bei. Auf eine Maskenpflicht sollte sich auch der Buchhandel in Regionen einstellen, die bisher lediglich auf Abstandsregeln setzen.
Als erstes Bundesland hatte Sachsen eine Mund-Nasen-Schutzpflicht für den Einzelhandel sowie den öffentlichen Nahverkehr beschlossen. Seit Montag (20.4.) müssen laut Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) Nase und Mund abgedeckt sein. Dabei müsse es keine teure FFP2-Maske sein, sondern es reiche auch eine selbstgenähte Stoffmaske oder im Notfall ein einfaches Tuch oder ein Schal.
In der „Sächsischen Zeitung“ erklärte Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD), dass Geschäfte keine Masken für Menschen bereitstellen müssten, die keine dabei haben.
Bayerns Einzelhandel darf zwar erst am 27. April wieder öffnen, doch auch dort müssen Kunden und Händler Mund und Nase bedecken. Zunächst hatte sich das bayerische Landeskabinett darauf verständigt, dass es lediglich ein „Mundschutzgebot“ geben solle. Jetzt sagte Ministerpräsident Markus Söder: „Appelle allein werden wahrscheinlich nicht die notwendige Sicherung sein.“
In Baden-Württemberg müssen ab dem 27. April Mund und Nase beim Einkaufen und im Nahverkehr bedeckt sein.
In Hamburg gilt ab Montag (27.4.) eine Maskenpflicht im Einzelhandel, auf Wochenmärkten und im öffentlichen Nahverkehr.
Mecklenburg-Vorpommern schreibt einen Mund-Nasen-Schutz ab 27. April in öffentlichen Verkehrsmitteln und Taxis vor.
In Berlin gibt es ab kommender Woche (27.4.) eine Schutzpflicht in Bussen und Bahnen.
In Sachsen-Anhalt gilt ab Donnerstag (23.4.) eine Maskenpflicht.
In Thüringen hat sich das Kabinett auf eine Maskenpflicht beim Einkaufen und im Nahverkehr geeinigt.
Ab dem 29. April gilt in Schleswig-Holstein eine Mund-Nasen-Schutz-Pflicht im öffentlichen Nahverkehr und beim Einkaufen.
In Brandenburg soll eine Maskenpflicht in S-Bahnen, Bussen und Straßenbahnen vom 27. April an gelten.
In Hessen soll es es eine Maskenpflicht für Geschäfte und den öffentlichen Nahverkehr geben.
In Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland gibt es ab Montag (27.4.) eine Pflicht für einen Mund-Nasenschutz im Einzelhandel und Nahverkehr.
Als letztes Bundesland zieht Bremen nach: Am Freitag (24.4.) soll eine Maskenpflicht beschlossen werden, die ab Montag für den Nahverkehr und das Einkaufen gilt.
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