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Muss eine Literaturagentur Künstlersozialabgaben zahlen?

Galina Dursthoff, die in Köln eine Literarische Agentur zur Vermittlung russischer Autorenrechte betreibt, hat vor dem Sozialgericht Köln Klage gegen die Künstlersozialkasse (KSK) eingereicht. Hintergrund: Die KSK stuft die Agentur als abgabepflichtig ein, was die Zahlungen ausländischer Verlage an die in Russland ansässigen Autoren angeht. 
Dursthoffs Standpunkt: Die Agentur vermittele lediglich die Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen, die zwischen russischen Autoren und ausländischen Verlagen abgeschlossen werden, sie selbst unterhalte zu den Verlagen aber keinerlei Geschäftsbeziehung und sei auch nicht an der Vermarktung der vermittelten Werke beteiligt. 
Entsprechende Widersprüche gegen die Abgabepflicht hat die KSK laut der Agentur zurückgewiesen, sodass nunmehr der Klageweg beschritten werden musste. Dies sei, soweit bekannt, der erste Fall, in dem eine Literaturagentur von der KSK in Anspruch genommen werden solle. 

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