Im Streit um Rabatte für E-Books lenkt Apple ein. Wie der Börsenverein meldet, strebt der US-Elektronik-Konzern eine Lösung des Preisbindungsproblems an.
Dabei werde die bestehende Rechtslage respektiert. „Apple hat sich nach Zugang der Abmahnung wieder mit uns in Verbindung gesetzt“, so Rechtsanwalt Christian Russ, der Apple als Preisbindungstreuhänder im Auftrag des Börsenvereins abgemahnt hatte. „Offenbar gilt es vor allem, technische Probleme zu lösen, da man den iTunes-Karten nicht ansieht, zu welchen Preisen sie erworben wurden.“ Über mögliche Lösungswege werde man zeitnah sprechen.
buchreport.de hatte Russ im Juli auf die Preisbindungsverstöße aufmerksam gemacht. Die iTunes-Gutscheine werden wiederholt von großen Einzelhändlern mit Rabaten von 20% angeboten. Käufer können mit den Karten auch preisgebundene E-Books günstiger erwerben.
„Käufer können mit den Karten auch preisgebundene E-Books günstiger erwerben.“ Das Buch kostet doch immer noch den normalen preisgebundenen Preis und mein iTunes Konto wird mit genau diesem Preis auch belastet. Das Buch an sich wird also nicht billiger. Wenn man mal in einigen Foren zu der Thematik Beiträge liest, merkt man ganz schnell, dass sich der Buchhandel mit dieser „Klagewut“ keinen Gefallen tut. Dem Konsumenten ist dieses Vorgehen jedenfalls nicht zu erklären.