Der Streit über die Verteilungspläne der VG Wort wird ausgesetzt. Das hat die VG Wort nach der mündlichen Verhandlung beim Bundesgerichtshof (BGH) mitgeteilt, die gestern stattgefunden hat. Vor einem Urteil in dem Verfahren, das der Urheberrechtler Martin Vogel ins Rollen gebracht hat, soll erst ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in einem ähnlich gelagerten Fall abgewartet werden.
In dem Rechtsstreit zwischen Vogel und der VG Wort geht es um die Frage, ob die Verwertungsgesellschaft ihre Einnahmen aus Urheberrechtsabgaben nach festgelegten Quoten an Autoren und Verlage verteilen darf. In den ersten beiden Instanzen hatten Landgericht und Oberlandesgericht München bisherige Verteilungspraxis als rechtswidrig bezeichnet.
Nach Ansicht des Klägers Martin Vogel stehen die Urheberrechtsabgaben komplett den Autoren zu. Die erstinstanzlichen Gerichte urteilten, die Einnahmen der VG Wort müssten an denjenigen Autor oder Verlag ausgeschüttet werden, der sie bei der Verwertungsgesellschaft eingebracht hat.
Bevor der BGH in dieser Frage entscheidet, will er jetzt das Urteil der europäischen Richter zu einem belgischen Rechtsstreit abwarten, in dem es ebenfalls um die Verteilung urheberrechtlicher Abgaben geht. In diesem Verfahren werde am 29. Januar 2015 die mündliche Verhandlung beim EuGH in Luxemburg stattfinden, erklärt die VG Wort per Pressemitteilung. Wann allerdings mit einem Urteil des EuGH und einer Wiederaufnahme des Verfahrens durch den BGH gerechnet werden könne, ist nach Einschätzung der VG Wort völlig offen.
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