Die Entwicklung der Corona-Pandemie spitzt sich erneut zu. Baden-Württemberg hat jetzt die Corona-Alarmstufe ausgerufen. Auch in Buchhandlungen gilt dort fortan die 3G-Regel.
Geimpft, genesen oder getestet – Diese Einlassregeln sind in Deutschland bei Veranstaltungen bereits geübt. In Baden-Württemberg gilt sie nun auch im gesamten Einzelhandel und damit auch im Buchhandel. Händler müssen ihre Kunden im Geschäft nach entsprechenden Nachweisen fragen, dabei sollen regelmäßige Kontrollen im Laden oder an der Kasse jedoch ausreichen. Antigen-Schnelltests dürfen dabei nicht älter als 24 Stunden sein.
Veranstaltungen dürfen in Baden-Württemberg unter Maskenpflicht nur noch unter Beachtung der 2G-Regel durchgeführt werden, also mit Nachweis des Geimpft- bzw. Genesenen-Status. Auf festen Sitzplätzen darf die Maske abgenommen werden, dies gilt auch für Lesungen und Einschließabende.
Der Börsenverein-Landesverband Baden-Württemberg hat alle Informationen für Buchhändler auf seiner Website zusammengefasst. Außerdem wird ein 3G-Hinweisplakat zum Selbstausdrucken angeboten.
Ihr glaubt garnicht wieviel gefälschte negativtests auf Handys gezeigt werden,Man kan auch Daten lfd ändern!