In der Schweiz gibt es seit dem 2. Mai 2007 keine Preisbindung für Bücher. Das bis dahin geltende Verfahren einer Preisbindung per Sammelrevers war von einem Gericht für kartellwidrig erklärt worden, der Schweizer Bundesrat hatte eine von der Buchbranche geforderte Ausnahmeregelung nicht erteilt. Eine Gesetzesinitiative war 2012 in einer Volksabstimmung gescheitert.
Jetzt hat der Abgeordnete Mathias Reynard (Sozialdemokratische Fraktion) unter der Überschrift „Buchpreisbindung – für die kulturelle Vielfalt“ im Nationalrat, der großen Kammer des Schweizer Parlaments, eine Initiative gestartet und beantragt, „dass ein Bundesgesetz über die Buchpreisbindung ausgearbeitet wird, mit dem Ziel, die Qualität und die Vielfalt des Buchs als Kulturgut zu fördern und den Zugang möglichst vieler Menschen zur Literatur sicherzustellen“. Darüber hatte zuerst die „FAZ“ (23.4.) kurz berichtet.
Reynards begründet seinen Antrag, der von 32 Abgeordneten unterstützt wird, damit, dass das Buch als „Kulturgut“ Ausnahmen von den Gesetzen des Marktes rechtfertige. Buchhandlungen spielten eine besondere Rolle, den Zugang möglichst vieler Menschen zur Literatur sicherzustellen.
Seit der letzte Anlauf zu einem Gesetz 2012 in der Volksabstimmung gescheitert ist, habe sich „die Lage auf dem Schweizer Buchmarkt nicht zum Positiven entwickelt. Nach wie vor verschwinden viele unabhängige Buchhandlungen und das Angebot wird kleiner“, schreibt Reynard: 2013 habe es in der Schweiz noch 579 Buchhandlungen mit 2600 Vollzeitstellen gegeben, 2017 nur noch 476 mit 1907 Vollzeitstellen.
„Ohne Buchpreisbindung kommt es zu einem Abbau der Qualität und der Vielfalt und zu einer Konzentration des Buchmarkts auf Grossbuchhandlungen, die in erster Linie auf Bestseller setzen, dies auf Kosten der Leserinnen und Leser, der Branche und der kulturellen Vielfalt“, schließt der Antrag: „Das Buch ist nicht einfach eine Handelsware. Es ist ein wesentliches Instrument für die Vermittlung von Kultur.“
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