Das Verpackungsgesetz verpflichtet Unternehmen, die Verpackungen mit ihren Waren zum Endkunden in Umlauf bringen, bereits seit dem 1. Januar 2019 zu einer Registrierung im Verpackungsregister und zu einer Systembeteiligung über das Duale System der Abfallentsorgung. Bisher konnten Händler wie Buchhandlungen diese Registrierungspflicht auf den Vorvertreiber, also den Produzenten oder Lieferanten der Serviceverpackungen (z.B. Verlage oder Verlagsauslieferungen), übertragen. Das haben Bundesrat und Bundestag im Mai 2021 mit einer Novelle jetzt geändert.
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