Zum Jahresauftakt macht das Bundesjustizministerium (BMJV) einen ersten Aufschlag in Sachen Urheberrecht: In einem Diskussionsentwurf wurden die ersten Vorgaben aus der neuen EU-Urheberrechtsrichtlinie (sog. DSM-RL) aufgegriffen und ausformuliert. Mit dabei: die Verlegerbeteiligung an den Ausschüttungen der Verwertungsgesellschaften.
Zu dem „Ersten Gesetz zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarkts“ können Verbände bis Ende Januar Stellung nehmen, auch der Börsenverein, der damit zum Jahresauftakt gleich gut zu tun hat.
Börsenvereins-Hauptgeschäftsführer Alexander Skipis sagt in einer ersten Reaktion: „Wir begrüßen es, dass die Bundesregierung nun einen ersten Entwurf vorlegt, um die Verlegerbeteiligung an den Ausschüttungen der Verwertungsgesellschaften wieder einzuführen. Der Börsenverein hat sich lange und intensiv dafür eingesetzt, dass die Regelung zur Verlegerbeteiligung aus dem EU-Urheberrechtspaket vorgezogen umgesetzt wird. Der Regelungsentwurf enthält allerdings wesentliche Einschränkungen, die einseitig zulasten der Verlage gehen. Wir werden in diesem Sinne in der vom Bundesjustizministerium gesetzten Frist Stellung nehmen.“
Unter anderem enthält der vorliegende Entwurf eine neue Regelung, die Urhebern die Einnahmen aus den gesetzlichen Vergütungsansprüchen zu mindestens zwei Dritteln zusichert. Bisher entscheiden die Verwertungsgesellschaften über die Quoten für Autoren und Verlage. Auch soll die neu geregelte Verlegerbeteiligung laut Entwurf erst zum 7. Juni 2021 in Kraft treten.
Hintergrund: Verlegerbeteiligung
Im April 2016 hat der Bundesgerichtshof die Beteiligung von Verlagen an den Ausschüttungen von Verwertungsgesellschaften gekippt. Im Revisionsverfahren zwischen dem Wissenschaftsautor Martin Vogel und der VG Wort entschieden die Richter, dass die Verwertungsgesellschaft nicht berechtigt ist, einen pauschalen Betrag ihrer Einnahmen aus gesetzlichen Vergütungsansprüchen an Verlage auszuzahlen.
Das Urteil kam mit Ansage: Der Europäische Gerichtshof hatte 2015 im sogenannten Reprobel-Urteil zu einem Fall aus Belgien entschieden, dass eine Beteiligung von Verlagen rechtswidrig sei, weil sie keine Urheber seien. Für viele Buchverlage war das Vogel-Urteil dennoch ein harter Schlag, weil die mit den Autoren geteilten Verwertungserlöse lange eine fest einkalkulierte Einnahmequelle waren. Hinzu kommt, dass sie die seit 2012 zu Unrecht erhaltenen Ausschüttungen zurückzahlen mussten.
Im Rahmen einer nationalen Behelfslösung (die Autoren müssen bei jedem Werk explizit zustimmen) können Verlage aktuell wieder an den Ausschüttungen der Verwertungsgesellschaften beteiligt werden, bis Gesetzesänderungen auf EU- und nationaler Ebene die Rückkehr zum alten System erlauben.
Auch Leistungsschutzrecht ist im Entwurf enthalten
Neben der Verlegerbeteiligung enthält der Diskussionsentwurf auch Regelungen zum Leistungsschutzrecht für Presseverleger. „Die Umsetzung dieser Bestimmungen ist besonders dringlich und soll deshalb vorgezogen werden”, heißt es dazu in einem Begleitschreiben vom BMJV. Und: „Da die DSM-RL das Leistungsschutzrecht an Presseveröffentlichungen durch neue zwingend umzusetzende gesetzliche Erlaubnisse für Nutzende beschränkt, sind auch Regelungen zum Text und Data Mining, zu Unterricht und Lehre sowie zur Erhaltung des Kulturerbes (Artikel 3 bis 7 DSM-RL) in dem Entwurf enthalten.”
Unter anderem der Börsenverein hatte sich dafür eingesetzt, dass das umfangreiche und thematisch sehr diverse EU-Urheberrechtspaket auf nationaler Ebene stückweise umgesetzt wird, damit „unstrittige” Punkte – namentlich die Verlegerbeteiligung – nicht durch absehbar wieder aufflammende Diskussionen um Plattformregulierung und Uploadfilter blockiert werden.
Nachdem Ende Januar die Stellungnahmen eingegangen sind, will das BMJV nach eigener Aussage „zeitnah einen vervollständigten Entwurf” erstellen. Das jetzt vorliegende erste Diskussionspapier kann hier auf der Webseite des BMJV heruntergeladen werden.
Trug Bild der Politik. In allen #Verbänden und #Verwertungsgesellschaften sind die Eliten der #Urheber , Kreative gebündelt und Machthaber . Sie behaupten sie sind die Vertretung aller Urheber & Kreativen