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Neustart im neunten Jahr

In der festgefahrenen Vergütungs-Debatte sucht der Übersetzerverband wieder den Dialog mit den Verlegern. Anfang Januar lädt der Verband zu einem Arbeitstreffen ein. Als Diskussionsgrundlage soll ein Eckpunktepapier fungieren, das der Verband heute veröffentlicht hat.
 
„Zwar wird der BGH am 20.1.2011 erneut ein Urteil zu einigen Übersetzungsverträgen sprechen; doch kein Urteil kann eine Gemeinsame Vergütungsregel ersetzen“, begründet Hinrich Schmidt-Henkel, Vorsitzender des Übersetzerverbandes, den Schritt. Seit der Reform des Urheberrechts von 2002, die Urhebern das Recht auf angemessene Honorare für die Nutzung ihrer Werke zusprach, seien mehr als acht Jahre vergangen, in der sich Übersetzer und Buchverlage nicht auf gemeinsame Vergütungsregeln einigen konnten – das Realeinkommen der Übersetzer stagniere unterdessen weiter, so der Verband.

Die Eckpunkte zielten auf einen fairen Ausgleich zwischen den beiderseitigen Interessen.

Hier die wichtigsten Details des Papiers:

  • Eine laufende Absatzbeteiligung an allen gedruckten Verlagsausgaben für jedes verkaufte Exemplar von mindestens ein Prozent des Nettoladenverkaufspreises.
  • Eine Beteiligung an den Lizenzerlösen, die es den Hardcoververlagen weiterhin ermöglicht, ihre Verlagsprogramme durch den Verkauf von Nebenrechtslizenzen zu refinanzieren. Bemessungsgrundlage solle die Brutto-Lizenzsumme (Gesamterlös des Verlags) statt der Verlagsanteil sein.
  • Eine laufende Absatzbeteiligung an allen Formen digitaler Verwertungen, die sich in Relation zum Anteil der Originalautoren bemisst.
  • Zur Einordnung der Seitenhonorare sollen drei Honorarzonen definiert werden, die Übersetzungen, grob gesagt, nach geringem, normalem und hohem Anspruch bzw. Aufwand einteilen. Zur Bestimmung der Seitenhonorare, aber auch zur Wahrung der redlichen Branchenübung werde für jede Honorarzone ein Mittelwert vereinbart. Unterschreitet ein Seitenhonorar den jeweiligen Mittelwert um mehr als 20 Prozent, so die Übersetzer, gilt es nicht mehr als angemessen oder üblich.

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