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Nur noch kurz verfügbar: Anerkennungsprämien für Buchhandlungen

Im Herbst 2021 startete das „Neustart Kultur“-Programm „Ausgefallen!“, mit dem Autorinnen und Autoren unterstützt werden sollen. Seit September gibt es noch einen Nachschlag für Buchhandlungen – doch der lässt sich nur noch bis zum 15. Januar beantragen.

Bis zu 1030 Buchhandlungen werden zusätzlich über eine „Anerkennungsprämie“ für ihre Angebote, Ideen und Aktionen während der Pandemie ausgezeichnet. Damit sollen Unternehmen belohnt werden, die sich „in besonderer Weise um die literarische Vielfalt in Deutschland verdient gemacht“ hätten, so heißt es in der Mitteilung der Kulturstaatsministerin.

Das sind die Rahmenbedingungen:

  • Für besondere Leistungen sind bis zu 900 Anerkennungsprämien in Höhe von jeweils 8000 Euro vorgesehen.
  • Für herausragende Leistungen bis zu 100 Prämien mit jeweils 15.000 Euro.
  • Für Spitzenleistungen bis zu 30 Prämien mit je 25.000 Euro.
  • Die Prämien stehen den Buchhandlungen für Investitionen in ihren Geschäftsbetrieb frei zur Verfügung.
  • Die Prämie muss im Laufe des Jahres 2022 unmittelbar in den eigenen Betrieb reinvestiert werden. Ob damit ein Lastenrad angeschafft, eine Lesung finanziert wird oder eine Schulung für das Team gebucht wird, können die Buchhändler selbst entscheiden.
  • Bewerben können sich alle Buchhandlungen mit einem Jahresumsatz unter 10 Millionen Euro und Sitz in Deutschland; eine Mitgliedschaft im Börsenverein ist dafür nicht nötig.

Die Prämien werden über den Börsenverein vergeben, die passenden Anträge stehen ab dem 15. September zur Vefügung.

Anmeldeschluss ist der 15. Januar 2022, zur Bewerbung geht es hier.

Spezielles Punktesystem

Für die Vergabe der Prämien wird ein spezielles Punktesystem herangezogen, in dem die Leistungen der jeweiligen Buchhandlungen in den vergangenen zwei Jahre bewertet werden. Dieses Punktesystem berücksichtige insbesondere die Beiträge der Buchhandlungen zur literarischen Vielfalt, heißt es in der Mitteilung der Kulturstaatsministerin. Beim Antrag auf eine Prämie müssen die Buchhandlungen eine Liste aller Veranstaltungen beifügen, die in die folgenden Kategorien fallen (Nachweise sind dabei nicht nötig, müssen aber nachgeliefert werden können).

So werden die Punkte in den verschiedene Kategorien ermittelt:

  • Kategorie I – Beitrag zum kulturellen Leben und zu kultureller Vielfalt, insbesondere in der Pandemie
    Kulturelle Eigenveranstaltungen: 1 Punkt pro Veranstaltung
    Kooperationsprojekte : 1 Punkt pro Projekt
    5 % des Sortiments bestehen aus unabhängigen Verlagen: 3 Punkte pro Kalenderjahr
  • Kategorie II – Lokales/Regionales Engagement für die Branche, lokale Sichtbarkeit
    Teilnahme an der Woche der unabhängigen Buchhandlungen: 2 Punkte pro Jahr
    Teilnahme an Regionalbuchtagen: 1 Punkt pro Jahr
  • Kategorie III – Engagement bei der Leseförderung
    Aktion Lesetüte : 1 Punkt pro Jahr
    Welttag des Buches: 1 Punkt pro Jahr
    Individuelle Angebote zur Leseförderung: 1 Punkt pro individuellem Angebot
  • Kategorie IV – Besonderes Engagement bei der Kundenbindung
    Webshop: 5 Punkte
    Regelmäßige Nutzung von Social Media und aktive Bücherbewerbung (mindestens monatliche Aktivität): 2 Punkte
    Regelmäßiger Kunden-Newsletter (mindestens quartalsweise): 2 Punkte
    Thematische Dekorationen zu besonderen Anlässen: 1 Punkt für jeweils 4 Themen
  • Kategorie V – Deutscher Buchhandlungspreis
    Bewerbung für den Deutschen Buchhandlungspreis: 5 Punkte pro Jahr (nur vollständige Bewerbungen zählen)

Die Punkte müssten sich mindestens über zwei Kategorien verteilen, so heißt es. Es sei nicht zulässig, dass beispielsweise für die 8000-Euro-Prämie alle 20 Punkte in der ersten Kategorie erreicht werden. Natürlich gelte dies auch für die 15.000- und 25.000-Euro-Kategorien.

Die Prämien werden in den einzelnen Kategorien je nach erreichter Punktezahl vergeben. Die Auszahlung erfolgt voraussichtlich im Frühjahr 2022.

„Unverzichtbare Kulturorte“

Monika Grütters (Foto: Bundesregierung /Zucchi)

Kulturstaatsministerin Monika Grütters: „Während des Lockdowns haben viele Buchhändlerinnen und Buchhändler mit kreativen Initiativen den Zugang zum Kulturgut Buch jenseits der großen Onlineplattformen aufrechterhalten. Vom kontaktlosen Abholautomaten bis zum Fahrradzustellservice haben sie in diesen schwierigen Zeiten direkt vor Ort für Nachschub an Lesestoff gesorgt und zuweilen sogar eine neue Lust am Lesen geweckt. Damit haben sie gerade angesichts der Schließungen während der Pandemie einen wesentlichen Beitrag zum Erhalt des kulturellen Lebens geleistet. Dieses Engagement würdigen wir mit der Anerkennungsprämie und stärken die Buchhandlungen als unverzichtbare Kulturorte.“

Der Börsenverein zeigt sich in einer ersten Reaktion dankbar für diese erneute Untersützung. Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer, teilt mit: „Buchhändler*innen haben gerade während der Pandemie kreativ und unermüdlich Bücher zu den Menschen gebracht – und dies trotz teilweiser großer eigener wirtschaftlicher und persönlicher Belastungen. Die Anerkennungsprämie ist ein Zeichen großer Wertschätzung der Politik gegenüber dem besonderen Engagement der Buchhändler*innen und der Rolle, die sie in den Städten, Orten und für die Gesellschaft spielen. Gleichzeitig ist sie eine wichtige finanzielle Unterstützung.“

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