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Neustart Kultur: Förderbedingungen werden nochmals ausgeweitet

Im Rahmen des Rettungspakets der Bundesregierung Neustart Kultur wird ab sofort die Förderung für Buchhandlungen und Verlage erweitert.

Bereits im Oktober wurde die Frist für Antragsstellungen verlängert, nun wird die Umsatzgrenze für die Buchhandlungs-Förderungen deutlich angehoben. Die bisher geltende Begrenzung auf kleinere Buchhandlungen mit einem Vorjahresumsatz von maximal 2 Mio Euro wird auf Umsätze von bis zu 10 Mio Euro erhöht. Mit dem Programm können neben der Digitalisierung der Vertriebswege, zum Beispiel durch die Anschaffung von Hard- und Software, auch Schulungen zur Optimierung des digitalen Auftritts finanziert werden.

Zudem werden bei Verlagen zukünftig auch interne Produktionskosten gefördert. Leistungen wie Lektorat oder Korrektorat, die im Verlag erbracht werden, können auch rückwirkend bei bereits gestellten Anträgen Berücksichtigung finden. Damit soll gewährleistet werden, dass die Verlage die maximalen Fördersummen bei einem Buchprojekt optimal ausschöpfen können.

Die Fristen für eine Antragstellung wurden bereits vom 31. Oktober 2020 auf den 31. Januar 2021 verlängert.

Die Abwicklung der Förderprogramme für Verlage und Buchhandlungen erfolgt durch den Börsenverein. Die Fördergrundsätze und weitere Informationen sind auf folgender Website verfügbar: www.boersenverein.de/neustartkultur

Weitere Informationen zum Konjunkturprogramm Neustart Kultur finden Sie unter www.kulturstaatsministerin.de/neustartkultur

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