Die vom US-Justizministerium vorgeschlagenen Sanktionen für Apple sorgen für Unmut in der Buchbranche: Nicht Apple – sondern die Verlage hätten unter den geplanten Einschränkungen zu leiden, protestieren die US-Großverlage (hier im Original zu lesen). Die im Vergleich getroffenen Vereinbarungen würden so umgangen.
Wie berichtet, hat das US-Justizministerium am Freitag vergangener Woche Vorschläge vorgelegt, wie der Kartellrechtsverstoß durch Apple geahndet werden soll:
- Apple soll gezwungen werden, die bestehenden Agency-Verträge mit den fünf in den Prozess involvierten Konzernverlagen HarperCollins, Hachette, Simon & Schuster, Macmillan und Penguin zu beenden; außerdem darf Apple keine vergleichbaren Verträge in der Musik-, Film-, Spiele- oder Fernsehbranche abschließen.
- Apple soll in den kommenden fünf Jahren davon abgehalten werden, „Meistbegünstigungsklauseln“ in neue Verträge mit Akteuren anderer Branchen einzubauen. Nach dieser Klausel muss ein Anbieter die eigenen Inhalte bei Apple mindestens genauso günstig anbieten wie in anderen Shops.
- Apple soll Shops wie Amazon und Barnes & Noble erlauben, in den kommenden zwei Jahren aus den eigenen iOS-Apps heraus in ihre Shops zu verlinken (was Apple bis dato unterbindet, um die Wettbewerber zu zwingen, Apple an Käufen aus der App heraus zu beteiligen).
- Apple soll in den kommenden Jahren unter eine staatliche Aufsicht gestellt werden, die überwacht, ob Apple den Auflagen entspricht.
Vor allem der erste Punkt stößt den betroffenen Verlagen bitter auf: Wenn Apple gezwungen werde, die Agency-Vereinbarungen mit den Verlagen ganz aufzugeben, werde nicht der Elektronikkonzern bestraft, sondern die Verlage. Dabei hätten sie sich unter der Bedingung auf den Vergleich eingelassen, dass sie (mit einigen Einschränkungen) weiterhin Agency-Vereinbarungen treffen dürfen.
Die Verlage bitten nun das Gericht, jegliche Restriktionen zu streichen, die die im Vergleich getroffenen Vereinbarungen blockieren würden. Auch Apple hatte gegen die vorgeschlagenen Sanktionen protestiert.
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