Der Europäische Datenschutzbeauftragte hat Kritik am Urheberrechts-Abkommen ACTA geäußert. In einer Stellungnahme heißt es, das Handelsübereinkommen könnte „unakzeptable Folgen für die Grundrechte“ nach sich ziehen.
Viele der Maßnahmen zur Verstärkung der Durchsetzung von geistigen Eigentumsrechten könnten eine breit angelegte Überwachung des Verhaltens und der Kommunikation von Nutzern beinhalten, was tief in die Privatsphäre von Individuen eingreifen würde.
„Eine richtige Balance zwischen dem Kampf gegen Verletzungen des Rechts auf geistiges Eigentum und den Rechten auf Schutz der Privatsphäre und Datenschutz muss gewährleistet sein. Es scheint, dass ACTA in dieser Hinsicht nicht völlig erfolgreich war“, heißt es von Seiten der Behörde.
Moniert wird insbesondere, dass eine breit angelegte Überwachung von Internetnutzern, die nur geringfügige, nicht profit-orientierte Verstöße begangen hätten, nicht verhältnismäßig wäre. Außerdem enthalte ACTA keine ausreichenden Einschränkungen und Schutzmaßnahmen, wie etwa wirksamen Rechtsschutz, rechtsstaatliche Verfahren, das Prinzip der Unschuldsvermutung und die Rechte auf Privatsphäre und Datenschutz.
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