Außer Spesen (fast) nichts gewesen. Am 13. Juni 2014 traten bedeutende Änderungen im Fernabsatz in Kraft und verlangten den Händlern hohen Umstellungs-Aufwand ab. Die Kunden blieben gelassen.
Der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel (BEVH) hat sich bei seinen Mitglieds-Unternehmen nach Kundenreaktionen auf die neuen Regelungen zum Verbraucherschutz umgehört. Danach haben nur wenige Kunden die neuen Regelungen überhaupt wahrgenommen. Nur vereinzelt wurden Fragen nach Änderungen bei den Retourenkosten, der Erklärung des Widerrufs oder der Verwendung des neuen Widerrufsformulars laut.
Auch auf das Kundenverhalten haben die Neuerungen, wie PR-Referentin Franziska Solbrig meldete, kaum Auswirkungen. So wird die neue Widerrufsmöglichkeit per Formular selten genutzt. Meist senden die Käufer die Ware wie gewohnt einfach zurück, wenn sie widerrufen wollen. Die Händler reagieren kulant: Sie akzeptieren die bloße Rücksendung als Widerruf des Vertrags und verlangen bisher keine ausdrückliche Erklärung durch den Kunden.
Auch im Hinblick auf die Rücksendekosten haben nur wenige Unternehmen etwas am bisherigen Geschäftsmodell geändert und übernehmen meist weiterhin das Rückporto als Teil ihre Kundenservices.
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