Der Verlegerausschuss des Börsenvereins und der Verband der Literaturübersetzer (VdÜ) verhandeln über den Normvertrag für Übersetzungen. Der soll nach einem Zwischenbericht von Börsenvereins-Anwältin Susanne Barwick u.a. folgende Spezifikationen enthalten:
- Honorar für besondere Leistungen (z.B. Schnelligkeit, Register, Vorwort)
- Beteiligung an Lizenzerlösen
- Informationspflicht des Verlags über besondere Vereinbarung wie Genehmigung der Übersetzung durch den Originalautor
- Regelung der Fristen für verspätete Bereitstellung des Originaltextes, wobei die Verlagsseite die Übersetzerforderung nach Strafzahlungen ablehnt, aber die Option von Nachverhandlungen und Rücktrittsrecht zugesteht.
Die von der VdÜ-Vorsitzenden Patricia Klobusiczky kritisierten Vergütungen sind nicht Gegenstand der Verhandlungen.
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