Das neue Ladenöffnungsgesetz in Nordrhein-Westfalen – seit März in Kraft – soll Sonntagsöffnungen erleichtern. Jetzt scheitern Städte und Kommunen aber an den Gerichten.
Die jüngsten gerichtlich erteilten Verbote von verkaufsoffenen Sonntagen betreffen Paderborn und Bad Münstereifel, berichtet die „Lebensmittelzeitung”. In beiden Fällen hatte die Gewerkschaft Verdi ein Eilverfahren angestrengt. Beide Städte gaben bereits nach erster Instanz auf – zu eindeutig die Begründung des Gerichts, zitiert das Fachblatt den Leiter des Paderborner Gewerbeamts, wo man die Reform des Ladenöffnungsgesetzes für „gescheitert” hält.
Die schwarz-gelbe NRW-Landesregierung hat bei der bundesweit beachteten Gesetzesreform die Zahl der zulässigen Sonntagsöffnungen auf 8 verdoppelt und wollte auch Rechtssicherheit bei der Genehmigung der Veranstaltungen schaffen. Die Kommunen müssen seither ein „öffentliches Interesse“ an der Ladenöffnung nachweisen, um den Sonntagsschutz zu umgehen, etwa eine Belebung der Innenstädte oder ein Zusammenhang mit örtlichen Festen.
Laut „Lebensmittelzeitung” sind bislang 7 Kommunen ganz oder teilweise vor Gericht gescheitert. Auch Verdi und der Handelsverband NRW äußern sich demnach kritisch, monieren, dass das Gesetz mehr Rechtsunsicherheit gebracht habe. Die Landesregierung hält den gerichtlich gekippten Veranstaltungen die 92 Sonntagsöffnungen entgegen, die nach dem neuen Gesetz durchgeführt wurden. Die Kommunen sollen jetzt mit Infoveranstaltungen und Anwendungshilfen unterstützt werden.
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