Bisher stagnierten die E-Book-Verkäufe, eine Entwicklung, die in Verlegerkreisen mit dem Steigen der E-Book-Leihkurve in Zusammenhang gebracht wird (s. buchreport.express 27/2015). Nach aktuellen Zahlen der Divibib, dem digitalen Portal der Bibliotheken, haben die E-Leihen im vergangenen Jahr um ein Drittel zugelegt. Die Entwicklung hat allerdings trotz eines wachsenden Pools teilnehmender Bibliotheken etwas an Dynamik verloren. Immerhin: 2015 wurden gut 17,5 Mio Onleihen von Hörbüchern und E-Books vorgenommen, im Vorjahr waren es rund 13 Mio.
Die Verlage wünschen sich jedoch detailliertere Zahlen zu den E-Book-Ausleihen, vor allem angesichts des Entwurfs zum neuen Urhebervertragsrecht: „Der sieht eine strengere Verpflichtung zur nutzungsabhängigen Honorierung vor“, erklärt Matthias Ulmer, Vorsitzender des Verleger-Ausschusses im Börsenverein.
Bislang bestehe bereits ein Anspruch auf Auskunft, den der Autor gegen den Verlag richten kann, theoretisch aber auch gegen die Divibib oder die einzelne Bibliothek. „Dieser Anspruch, auf den im Zusammenhang mit der Onleihe der Schriftstellerverband immer wieder hingewiesen hat, soll im neuen Urhebervertragsrecht zu einer Verpflichtung des Verlags verschärft werden, also nicht nur auf Anfrage des Autors erfolgen, sondern bestenfalls mit Zustimmung des Autors unterbleiben dürfen“, so Ulmer weiter. Es gehe also weniger um eine nutzungsabhängige Lizenz als zunächst einmal um ein regelmäßiges Reporting. Aus diesem werde sich dann ergeben, ob überhaupt eine Nutzungshöhe vorliegt, die die Pauschalhonorierung des Autors unangemessen mache.
Zum Hintergrund des Konditionenstreits: Während die Verlage ein nutzungsabhängiges Lizenzmodell fordern, wollen die Bibliotheken, dass der E-Book-Zugang für ihre Kunden wie gehabt mit der Jahresgebühr abgegolten ist, unabhängig von der Zahl der tatsächlichen Ausleihen.
Man sollte dabei nicht vergessen, dass Onleihe eine nicht ganz unwichtige Quelle für Piraten ist und die Ausleihzahlen dort nicht dieselben sind wie die Verbreitungszahlen. Um hier Dunkelziffern abzuschätzen, könnten ausnahmsweise mal Wasserzeichen ein sinnvolles Instrument sein.