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Österreichische Importklausel wird korrigiert

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat eine Klausel des österreichischen Preisbindungsgesetzes für europarechtswidrig erklärt. Der Gerichtshof sieht in einer Auflage des Gesetzes für ausländische Importeure einen Verstoß gegen die Warenverkehrsfreiheit.

Anlass der Entscheidung war ein Konflikt zwischen dem österreichischen Preisbindungsrebellen Libro und dem Fachverband für Buch- und Medienwirtschaft über Werbung mit deutschen Mindestverkaufspreisen.

Vermutlich wird nun der österreichische Gesetzgeber die beanstandenden Passagen des Gesetzes nachbessern müssen. Der Hauptverband des österreichischen Buchhandels spricht in einer ersten Reaktion von einer „minimalen Anpassung“, die jetzt nötig werde.

In einer Stellungnahme versichert auch das österreichische Kulturministerium, die Preisbindung als solche stehe durch das Urteil nicht auf dem Prüfstand: Das Urteil fordere den Gesetzgeber lediglich zu „Detailänderungen“ auf.

In der Mitteilung des Kulturministeriums heißt es weiter: „Das Problem besteht laut dem Urteil lediglich darin, dass für deutschsprachige Bücher aus anderen Mitgliedsstaaten kein eigener österreichischer Mindestpreis festgelegt werden kann, sondern der Mindestpreis aus dem Verlagsstaat auch in Österreich angewendet werden muss. Die daraus resultierenden notwendigen Detailänderungen werden allerdings nicht den Kern der Buchpreisbindung – das Verhindern eines ruinösen Wettbewerbs im Bereich des Buchmarktes – betreffen.“ Zitiert wird Kulturministerin Claudia Schmied: „Die Buchpreisbindung ist von zentraler Bedeutung. Wir werden das Urteil so umsetzen, dass die kulturpolitischen Ziele der Buchpreisbindung in vollem Umfang gewahrt bleiben.“, so Schmied.

Die Mitteilung des Hauptverbandes im Wortlaut:

Wie erwartet ist heute der Europäische Gerichtshof (EuGH) den Schlussanträgen der slowenischen Generalanwältin Verica Trstenjak gefolgt, was eine kleine Anpassung der Importregelung der österreichischen Buchpreisbindung notwendig macht.

„Der Fachverband der Buch- und Medienwirtschaft der Wirtschaftskammer Österreich war auf diesen Fall vorbereitet, weil er mit dem Preisbindungsanwalt Dr. Bernhard Tonninger schon nach der Verhandlung vor dem EuGH Ende Oktober in Luxemburg unmittelbar reagiert hat“, so Prof. Michael Kernstock, der Obmann des Fachverbandes. Im Einvernehmen mit dem Hauptverband des Österreichischen Buchhandels, dem zuständigen Ministerium und dem Verfassungsdienst wurden bereits Möglichkeiten ausgearbeitet, wie man die Importregelung anpassen kann.

Selbst nach dem Standpunkt der Europäischen Kommission ist schon eine kleine Korrektur der Importregelung des Buchpreisbindungsgesetzes ausreichend, um die Buchpreisbindung insgesamt europarechtskonform zu machen. Dies deckt sich auch mit einem mittlerweile erstellten Universitätsgutachten, das Grundlage für eine Gesetzesnovelle sein soll.

In Österreich gibt es, wie nicht zuletzt das mit den Stimmen aller Parteien beschlossene Buchpreisbindungsgesetz zeigt, einen Grundkonsens, die Medienvielfalt bei Büchern zu fördern und deshalb auch die Strukturen des Buchhandels zu erhalten. Das Buchpreisbindungsgesetz dient jedoch auch dem Interesse der Konsumenten an angemessenen Buchpreisen. Der positive Effekt für die Konsumenten wird dadurch bewiesen, dass die Buchpreise im Vergleich zum Verbraucherpreisindex seit der Einführung des Buchpreisbindungsgesetzes im Jahr 2000 relativ um 10 Prozent gesunken sind. Die erfolgreichen Buchveranstaltungen der letzten Monate machen zudem evident, dass der Stellenwert des Buchs als Kulturgut in Österreich ungebrochen ist.

Im Fachverband der Buch- und Medienwirtschaft wie im Hauptverband des Österreichischen Buchhandels ist man deshalb zuversichtlich, dass die Importregelung des Buchpreisbindungsgesetzes umgehend mit den Stimmen aller im Parlament vertretenen Parteien „repariert“ wird.

Aufgrund der Vorarbeiten geht Dr. Tonninger sogar davon aus, dass ein diesbezüglicher Gesetzesvorschlag noch im Mai 2009 in Begutachtung gehen kann, womit man gleichzeitig die bisherige Importregelung entrümpeln und verständlicher machten könnte. „Es ist erfreulich, dass die Buchpreisbindung durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofes generell bestätigt wurde und durch eine schnelle Korrektur des beanstandeten Paragraphen eine lückenlose Preisbindung erhalten bleibt“, so der Präsident des Hauptverbandes Gerald Schantin.

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