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Ohne Chance auf Mehrheit

Die Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ hat Handlungsempfehlungen zum Urheberrecht verabschiedet. Der Börsenverein kritisiert das Papier als „halbgar“.

Die wichtigsten Empfehlungen der Kommission im Überblick:

  • Vereinfachung der urheberrechtlichen Vorschriften, die für Rechteinhaber, Anbieter und Nutzer klar und verständlich formuliert sowie möglichst einfach anwendbar sein sollen.
  • Der Schutz der ideellen und wirtschaftlichen Interessen des Schöpfers kreativer Güter müsse beibehalten werden.
  • Es gebe keinen Grund, das Konzept des Urheberrechts grundsätzlich in Frage zu stellen, aber es müsse an vielen Stellen angepasst werden, „um in der digitalen Gesellschaft einen angemessenen Ordnungsrahmen für immaterielle Güter zu erhalten“.
  • Ein Bewusstsein für die Bedeutung des Urheberrechts herzustellen, sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die u.a. bereits in der Schule erfolgen solle.
  • Die Möglichkeiten lizenzfreier und an jedermann lizenzierter Inhalte (wie durch Open-Source-Software und Creative-Commons-Lizenzen) müssten bekannt gemacht und gefördert werden.
  • Aufbau einer europaweiten Informationsplattform für Lizenzen, um die Lizenzierung von Werken zu vereinfachen.

Die ursprünglich vorgesehene Beratung der Texte zu den Themen Netzneutralität und Datenschutz wurde auf den Herbst vertagt. Der für nach der parlamentarischen Sommerpause vorgesehene Zwischenbericht soll die verabschiedeten Texte zu den Themen Medienkompetenz und Urheberrecht enthalten.

In einer Stellungnahme erklärt Börsenvereins-Justiziar Christian Sprang auf Anfrage des Börsenblatts: „Ein Papier, das so halbgar ist, wird von der Rechtspolitik sicher nicht aufgegriffen und es wird in den großen Parteien auch keine Mehrheit finden. Man sollte es nicht hochspielen.“ In den Empfehlungen sei nicht erkennbar, „wie ein System aussehen könnte, das sowohl für Urheber als auch für Verwerter und Nutzer Fortschritte brächte“.

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