Fristverlängerung beim Plan S, der Open-Access-Initiative der Europäischen Union: Nach ursprünglicher Planung sollte ab 2020 alle öffentlich finanzierte Forschung frei zugänglich sein. Um Forschern und Verlegern mehr Zeit zur Anpassung an die Veränderungen im Rahmen von Plan S zu geben, wurde der Fahrplan jetzt um ein Jahr nach hinten geschoben. Plan S soll nun zum 1. Januar 2021 in Kraft treten. Übergangsregelungen werden bis 2024 unterstützt. Auch gibt es jetzt u.a. mehr Optionen bezüglich Tranformationsvereinbarungen.
Plan S und das für die Umsetzung vorgesehene Tempo hatten in der wissenschaftlichen Gemeinde für Rumoren gesorgt. Im Feedback-Prozess meldeten viele Organisationen Bedenken und Modifizierungswünsche an. Das hat jetzt Wirkung gezeigt und die Coalition S hat nachgebessert.
An den Grundprinzipien hält der überarbeitete Fahrplan für Plan S jedoch fest. Zentrale Punkte:
- Keine wissenschaftliche Publikation sollte hinter einer Paywall verborgen werden.
- Open Access sollte sofort, d.h. ohne Sperrfist, erfolgen.
- Full Open Access wird standardmäßig durch die Verwendung einer Creative Commons Attribution CC BY Lizenz gemäß der Berliner Erklärung implementiert.
- Die Geldgeber verpflichten sich, die Publikationsgebühren für Open Access in angemessener Höhe zu unterstützen.
- Die Geldgeber werden die Veröffentlichung in hybriden (oder Mirror/Sister-)Zeitschriften nicht unterstützen, es sei denn, sie sind Teil einer transformativen Vereinbarung mit einem klar definierten Endpunkt.
Einen Überblick der Änderungen stellt die Coalition S hier bereit.
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