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Paid Services à la Amazon

„Currently unavailable“ war wochenlang die Vorbestellung von Joanne K. Rowlings Roman „The Silkworm“. Inzwischen ist der Titel in den USA erschienen und über Amazon bestellbar.

Seit Wochen wird auf der internationalen Medienbühne über den Konditionen-Streit von Amazon und Hachette berichtet. Worüber die Akteure genau überquer liegen, war bisher aber unklar – geht es um das Agency-Modell, über das zwei Jahre nach dem Settlement in den USA wieder verhandelt wird? Die „New York Times“, die diese Streit als erstes Medium enthüllt hat, nennt jetzt Details.

Das Blatt beruft sich auf einen Mitarbeiter von Hachette, der für den Verlag an den Verhandlungen mit Amazon teilgenommen haben will. Demnach hat Amazon für eine Reihe von Services wie Einblenden eines Vorbestell-Buttons, persönliche Empfehlungen und einen Ansprechpartner im Haus speziell für Hachette-Titel  Geld verlangt Dies sei vergleichbar damit, dass Verlage bei Barnes & Noble dafür zahlen müssten, dass ihre Titel vorne in der Läden ausgestellt werden.

„Amazon ist sehr erfindungsreich bei dem, was sie Standard-Service nennen“, zitiert das Blatt den Hachette-Mitarbeiter. Hachette habe abgelehnt, dafür zu zahlen, worauf Amazon peu à peu solche Services wie den Vorbestell-Button zurückgenommen habe, „um Hachette eine Lektion zu erteilen“. 

Auch britische Verlage monieren neue Amazon-Konditionen

Auch in Großbritannien scheint Amazon aktuell Druck auf Verlage auszuüben, um bessere Konditionen für sich herauszuhandeln. Der „Bookseller“ berichtet über neue Klauseln:

  • Ist ein gedrucktes Buch vergriffen, wolle Amazon den Kunden über die eigenen Print-on-Demand-Services versorgen.
  • Amazon versuche, die Konditionen für gedruckte und digitale Bücher anzugleichen, wobei Print als Richtschnur gelte.
  • Amazon wolle eine preisliche Höchstgrenze für den Listenpreis von E-Books durchsetzen, als Vorbereitung auf die Änderungen der Besteuerung von E-Books (sog. Bestimmungslandprinzip).  
  • Eine Meistbegünstigungsklausel in den neuen Verträgen solle verhindern, dass Verlage ihre Bücher woanders (z.B. im eigenen Webshop) günstiger anbieten und dem Onliner außerdem bei neuen Geschäftsmodellen wie Abo-Modellen die gleichen Konditionen verschaffen. 

Eben jene Meistbegünstigungsklauseln, die jetzt wieder in neuen Verträgen auftauchten, stünden im Fokus von Untersuchungen der EU-Kommission bei Verlagen. Die genauen Hintergründe seien unklar. Fest steht nur, dass solche Klauseln sowohl in den USA, im Rahmen der juristischen Offensiven gegen das Agency-Modell (die am Vergleich beteiligten Verlage verpflichteten sich am Ende, fünf Jahre darauf zu verzichten), als auch hierzulande von Kartellwächtern kritisch beäugt wurden. Im vergangenen Jahr untersagte das Bundeskartellamt Amazon, an der Preisparitätsklausel festzuhalten. Diese hatte Händler verpflichtet, ihre Waren auf dem Amazon-Marketplace nicht zu einem höheren Preis zu verkaufen, als sie ihn von Kunden auf anderen Vertriebswegen verlangten.

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