buchreport

Paragraph auf dem Prüfstand

Erneut prallen die Fronten zwischen Börsenverein und Piratenpartei aufeinander: Während der Verband die Abschaffung des § 52a im Urheberrechtsgesetz fordert, verlangen die Piraten ein unbegrenztes Recht auf die Vervielfältigung von Lehrbüchern. Anlass ist ein aktuelles Urteil vom Oberlandesgericht Stuttgart.

Hintergrund: § 52a im Urheberrechtsgesetz erlaubt Hochschulen und wissenschaftlichen Einrichtungen, kleine Teile von Lehrbüchern auch ohne Genehmigung des Verlags in interne Netzwerke zu stellen.

In einem vom Börsenverein unterstützten Musterverfahren des Alfred Kröner Verlags gegen die Fern-Uni Hagen hat das Oberlandesgericht Stuttgart jetzt engere Grenzen für die Anwendung der Vorschrift gesetzt, unter anderem:

  • Die Hochschule muss sorgfältig prüfen, ob die von ihnen verwendeten Dokumente wirklich nur „kleine Teile“ des betreffenden Lehrbuchs sind. Im konkreten Fall hatte die Uni 91 Seiten aus dem Lehrbuch „Meilensteine der Psychologie“ verwendet – und das sei jedenfalls zu viel.
  • § 52a deckt die Veröffentlichung von Lehrbuchteilen nicht mehr, wenn (wie im vorliegenden Fall) für die Studenten wegen der Verfügbarkeit der Werkteile „keine Veranlassung mehr zum Kauf des Lehrbuchs besteht“.

Dieses Urteil verhindere den freien Zugang zu Bildung und sei ein „Beispiel für die restriktive und entwicklungshemmende Auslegung von urheberrechtlich übertragenen Auswertungsrechten“, kritisieren die Piraten. Das Interesse der Allgemeinheit an Bildungsgütern habe Vorrang gegenüber „wirtschaftlichen Partikularinteressen von Verlegern“. Die Piratenpartei fordert deshalb, die Mediennutzung bzw. die Lernmittelnutzung von Urheberrechtsabgaben zu befreien.

Den Wissenschaftsverlagen ist der § 52a des UrhG seit seiner Einführung 2003 ein Dorn im Auge: Sie gilt als wesentliche Ursache für Umsatzeinbrüche im Lehrbuchgeschäft. Börsenverein und Verleger fordern deshalb, den umstrittenen Paragraphen abzuschaffen bzw. nicht zu verlängern. Das Urteil zeige, dass die Vorschrift Hochschulen zu Urheberrechtsverletzungen verleite, erklärt der Vorsitzende des Verleger-Ausschusses, Karl-Peter Winters.

Auch vor Gericht dürfte der Streit um den ungeliebten Paragrafen weitergehen: Das Oberlandesgericht hat den Streitparteien freigestellt, in die Revision vor dem Bundesgerichtshof zu gehen.

Kommentare

Kommentar hinterlassen zu "Paragraph auf dem Prüfstand"

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Mit dem Abschicken des Kommentars erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre Daten elektronisch gespeichert werden. Diese Einverständniserklärung können Sie jederzeit gegenüber der Harenberg Kommunikation Verlags- und Medien-GmbH & Co. KG widerrufen. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutz-Richtlinien

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*

Themen-Kanäle

SPIEGEL-Bestseller

1
Fitzek, Sebastian
Droemer
2
Neuhaus, Nele
Ullstein
3
Garmus, Bonnie
Piper
4
Schlink, Bernhard
Diogenes
5
Follett, Ken
Lübbe
27.12.2023
Komplette Bestsellerliste Weitere Bestsellerlisten

Veranstaltungen

Es gibt derzeit keine bevorstehenden Veranstaltungen.

größte Buchhandlungen