Deutschlands Studenten müssen sich ab Januar nicht wieder vor die Kopierer stellen. Eine aus Vertretern von VG Wort, Hochschulrektorenkonferenz und Kultusministerkonferenz gegründete Arbeitsgruppe hat jetzt vereinbart, dass die Ansprüche der VG Wort aus der Nutzung digital bereitgestellter urheberrechtlich geschützter Werke bis zum 30. September 2017 wie bisher pauschal abgegolten werden. Das geht aus einem Brief des NRW-Wissenschaftsministeriums an die Hochschulen Nordrhein-Westfalens hervor. Demnach können digitale Semesterapparate auch über den Jahreswechsel hinaus weitergenutzt werden. Im nächsten Schritt soll unter Berücksichtigung eines BGH-Urteils aus dem Jahr 2013 eine praktikable langfristige Lösung implementiert werden.
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