Wie geistiges Eigentum geschützt und Internet-Piraterie sanktioniert werden kann, darüber wird derzeit international von unterschiedlichen politischen Gremien diskutiert und auch richterlich entschieden. Drei aktuelle Fälle, zu denen buchreport den Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins, Alexander Skipis, jeweils um einen Kommentar gebeten hat:
- Im Musterverfahren gegen das Schweizer Unternehmen Rapidshare, das der Börsenverein Anfang des Jahres mithilfe der Verlage Campus und de Gruyter angestrengt hatte, hat das Landgericht Hamburg jetzt ein Ordnungsgeld von 30.000 Euro gegen den Sharehoster verhängt. Grund: Entgegen der verhängten einstweiligen Verfügung sind erneut Titel der Verlage auf rapidshare.com aufgetaucht. „Die Entscheidung des Gerichts ist ein großer Erfolg im Kampf gegen die massenhafte Verletzung von Urheberrechten im Internet“, freut sich Skipis, der sich allerdings wünscht, dass noch mehr Verlage gegen Rapidshare vorgehen.
- Der Branchenverband Bitkom äußert Bedenken gegen das internationale Antipiraterie-Abkommen ACTA, das von 39 Staaten verhandelt wird und noch in diesem Jahr besiegelt werden soll. Bitkom-Präsidiumsmitglied Volker Smid fürchtet, die geplanten Maßnahmen könnten „über das Ziel hinausschießen“. So dürften Internet-Provider seines Erachtens nicht dazu verpflichtet werden, ihren Kunden bei Verdacht auf Piraterie den Anschluss zu kappen. Da ACTA völkerrechtlich bindend sei, könnten EU-Mitgliedsstaaten gezwungen sein, ihr nationales Recht anzupassen. Skipis äußert sich dagegen zurückhaltend: „Nach unseren Informationen greift das Abkommen nicht in die legislative Hoheit der Unterzeichnerstaaten ein, sondern bestimmt nur, dass die zu treffenden Maßnahmen ‚fair und angemessen‘ sein müssen.“ Er spricht sich für gesetzliche Rahmenbedingungen aus, die bei Urheberrechtsverletzungen verwarnen, sodass die Betroffenen ihr Verhalten korrigieren können und zugleich die Justiz entlastet wird.
- Ebenfalls umstritten ist der sogenannte Gallo-Report, der jetzt vom Europäischen Parlament mit einer relativen Mehrheit angenommen wurde (328 Ja-Stimmen; Nein: 245, 81 Enthaltungen). Darin fordert die französische Abgeordnete Marielle Gallo strafrechtliche Sanktionen zur besseren „Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums im Binnenmarkt“. Die Entscheidung wird von Skipis begrüßt: „Wichtig ist dabei vor allem, dass alle Beteiligten, also auch die Internet-Serviceprovider, an der Erarbeitung gemeinsamer Ansätze mitwirken. Auf deutscher Ebene hat der Koalitionsvertrag vom letzten Jahr klare Festlegungen in diese Richtung bereits getroffen.“
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