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Post für die First Lady

Post für Liz Mohn, Mitglied im Bertelsmann-Aufsichtsrat: Im schwelenden Rechtsstreit um Ansprüche aus dem aufgegebenen Bertelsmann Club-Geschäft wenden sich die Verpächter mit einem Offenen Brief an die Witwe von Reinhard Mohn. Der Clinch vor dem Kadi wird am 14. April vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf fortgesetzt.

„Schalten Sie sich ein und tragen Sie zu einer Lösung bei“, wird in dem Schreiben appelliert, dass von Guido Gebhard, Vorsitzender des Prüfungsausschusses der Buchclub Verpächter-Unternehmen, unterzeichnet wurde. „Nach unserer festen Überzeugung würden Sie damit auch im Sinne Reinhard Mohns handeln“, heißt es in dem Schreiben. Der im Namen der 237 betroffenen Geschäftspartner verfasste Appell unter dem Titel „Ende einer Königsidee“ ist in der heutigen Ausgabe der Tageszeitung „Neue Westfälische“ ganzseitig erschienen.

Mit der Schließung des Buchclubs Ende 2015 sei „in rigider Art und Weise dem Pionierwerk und  der Königsidee Mohns, das nüchterne Aus verkündet worden“. Damit sei „der Nukleus ausgelöscht worden“, aus dem heraus der Aufstieg von Bertelsmann zum heutigen Global Player allein möglich geworden sei. Die Absender beschwören die „partnerschaftlich verfasste Unternehmenskultur“ von Bertelsmann. „Besinnen Sie sich, liebe Frau Mohn“, heißt es in dem Brief abschließend, „auf die partnerschaftlichen Werte, für die das Haus Bertelsmann steht und für die Sie sich mit großem persönlichem Engagement einsetzen.“

Im Verfahren der Verpächter gegen die Schließung des Bertelsmann Clubs hatten beide Parteien vor dem Landgericht Düsseldorf im September vergangenen Jahres einen Teilerfolg, aber auch eine Teilniederlage hinnehmen müssen. Das Gericht urteilte, dass die Kündigung der Verpächter-Verträge unwirksam sei. Ein Anspruch auf Schadensersatz oder gar die Fortführung von Club-Filialen erfolge daraus aber nicht. Beide Parteien haben das Urteil angefochten. Am 14. April wird vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf weiterverhandelt. „Wir wollen für die Filialschließungen in 2012 und 2013 Schadenersatz“, bekräftigte Guido Gebhard gegenüber buchreport.

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