Aufreger im Frühjahr, Entspannung im Advent. Erst sonderbegutachtet die Monopolkommission die Branche mit dem Befund, „Die Buchpreisbindung gehört abgeschafft“, im Dezember folgt die politische Abfuhr: Die Fraktionen des Bundestages sprechen sich für die Beibehaltung der Preisbindung aus und stützen einstimmig den Antrag, die Bundesregierung solle der Empfehlung der Monopolkommission nicht folgen und auch innerhalb der Europäischen Union für den Erhalt der Preisbindung eintreten.
Warum investiert der Börsenverein gleichwohl 300.000 Euro in ein eigenes Gutachten? Als Hauptrisiko gilt die Rechtsprechung: Aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes zur Arzneimittelpreisbindung haben die Vereinsjuristen gelernt, dass sie sich für den Fall des Falles rüsten müssen, damit am Ende nicht allein die vom Monopolkommissions-Gutachten gesäten Zweifel an positiven Preisbindungseffekten im Raum stehen. Anfang April soll das Gegengutachten vorgestellt werden.
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