Die Auseinandersetzung um Rabatte beim Kauf von E-Books gewinnt an Schärfe. Der Preisbindungstreuhänder hat Apple wegen der iTunes-Gutscheinkarten, mit denen digitale Bücher günstiger eingekauft werden können, abgemahnt.
Auf Anfrage von buchreport.de erklärt die
Kanzlei Fuhrmann-Wallensfels, die Abmahnung sei am vergangenen Freitag an den Elektronik- und Medien-Anbieter verschickt worden. Die Frist, um auf die Abmahnung zu reagieren, laufe für Apple am morgigen Dienstag, 14 Uhr, ab. Vorausgegangen seien Gespräche zwischen Preisbindungstreuhänder
Christian Russ und dem Unternehmen, die allerdings nicht gefruchtet hätten.
Apple wollte den Fall gegenüber buchreport.de nicht kommentieren.
buchreport.de hatte den Preisbindungstreuhänder vor Wochen auf die Gutschein-Karten aufmerksam gemacht, die immer wieder im Einzelhandel mit Rabatt angeboten werden – am vergangenen Freitag
bot z.B. die Drogerie Müller die 50-Euro-Karte für 40 Euro an. Dies verstößt nach Einschätzung von Russ gegen die Buchpreisbindung, da mit den Karten auch digitale Bücher günstiger eingekauft werden können.
Hier mehr zum Thema.
„Größte Gefahr für die Preisbindung“
Die Preisbindungstreuhänder hatten in ihren Arbeitsberichten zuletzt Gutscheinsysteme grundsätzlich als derzeit größte Gefahr für die Preisbindung bezeichnet. Im April 2011 erklärte Dieter Wallenfels im Verleger-Ausschuss des Börsenvereins: „Wenn nichts geschieht, sehe ich schwarz für die Preisbindung.“
Im Interview im buchreport.magazin 7/2012 wiederholte Wallenfels seine Befürchtungen: „Die Gutscheinproblematik ist ein gutes Beispiel dafür, dass man den Anfängen wehren muss, denn sowohl wir als auch der Börsenverein haben diese Problematik zunächst unterschätzt. Das volle Ausmaß der Gefahr haben wir erst mit der massenhaften Ausbreitung dieser Modelle im Markt erkannt.“ Mehrere Prozesse gegen Buchgutscheinmodelle würden vermutlich in ein höchstrichterliches Urteil des Bundesgerichtshofs zu diesem Thema münden.
Die Streitigkeiten konzentrierten sich zuletzt besonders auf die Saturn-Tochter Redcoon.
Ich verstehe es immer noch nicht so ganz.
Nehmen wir an ich hätte eine 50 € ITunes Karte gekauft und bekomme 15 % zusätzliches Guthaben dazu. Heißt das, dass ich die 7,50 € nicht für den Kauf von ebook verwenden darf oder sind dann meine 50€ ebenfalls „gesperrt“?
Früher hatten wir in der Schweiz keine Preisbindung. Dann hatten wir sie einige Jahre lang. Es änderte sich kaum was; auch mit der Preisbindung mussten einige Geschäfte aufgeben – weil sie eben nicht Innovativ genug waren …Und vor einigen Monaten hat das Schweizer Volk dagegen gestimmt – mit einem ziemlichem Mehr. Und es hat sich nichts verändert. Jammern nützt nichts! Ideenreichtum ist gefragt!
Ich werde meine Bücher nur noch über iTunes kaufen, diese Abzocke über die Buchpreisbindung werde ich nicht weiter unterstützen.
Das immer gleiche Dilemma. Und irgendwann wird bemerkt, dass man EBooks in einer Minuter heruntergeladen hat, der Markt bricht zusammen. Erst VHS, ann DVD und Bluay, MP3 und und und.
Wann erkennt die Wirtschaft das man mi angemessenen Preisen mehr erreich als mi antiquarischen Mitteln
„Eingeführt wurde die Buchpreisbindung in Deutschland im Jahr 1888 (…)“ [Quelle: Wikipedia] Auch wenn die letzte Änderung des Gesetztes erst 10 Jahre her ist, erübrigt sich damit eigentlich jeglicher Kommentar.
Ich stelle mir nur die Gerichtsverhandlung lustig vor: „Wir haben da ein Gesetz aus dem 19. Jahrhundert gefunden…“
@hello.world.typer
Kundenkarte Apotheke, 5% Rabatt.
Schon jahrelang. Auf alles, nur nicht auf die Eigenbeteiligung 😉
Ich hoffe nicht, dass die Verlage wie die Film- und Musikindustrie handeln werden. Zuerst den Zahn der Zeit verschlafen und dann kräftig abmahnen und sich unbeliebt machen.
Komisch, dass wegen der Preisbindung Amazon noch nicht abgemahnt wurde … durch das Partnerprogramm von Amazon erhalte ich auf alle Bücher, die ich dort kaufe, ca. 4% Rabatt.
gunthergs, Toms und Thomas‘ Kommentare nennen die zwei wichtigsten Punkte, die dazu zu sagen sind.
Ich gebe zu, ich kapier’s nicht.
Die Gutscheinkarten haben doch weiterhin den vorgegebenen Wert, richtig? Das heißt, der einzige Rabatt, der entsteht, entsteht beim Kauf der Karte, nicht später beim Einlösen.
Es gibt weder auf die eBooks selbst Rabatt noch erhält ein Rechteinhaber wegen der Rabattaktion weniger ausbezahlt. Der Preis der eBooks bleibt derselbe.
Vor allem halte ich es für ein Tanzen auf höchst dünnem Eis, pauschal dagegen vorzugehen, ohne auch nur einen einzigen konkreten Beleg zu haben, dass mit diesen Karten auch tatsächlich eBooks gekauft wurden.
Dieses Vorgehen beweist, dass die Buchpreisbindung dorthin gehört, wo sie von Anfang an hätte bleiben sollen – im Altpapiercontainer.
Dass die Gutscheinkarten offiziell noch den gleichen Wert haben, ist egal – ein Apotheker darf bspw. auch keinen Rabatt mit irgendwelchen Punktesammelkarten etc. geben. Es hat schon seinen Grund, warum irgendwelche Rabattaktionen egal welcher Unternehmen normalerweise ein „ausgenommen Zeitschriften und Bücher“ dabei stehen haben.
Und, natürlich, Apple ist die Abmahnung zu gönnen, immerhin greifen die auch gern zur Gerichtskeule 🙂
Es gibt Punktsammelkarten in Apotheken.
Es gibt immer wieder Leute die die Zeichen der Zeit nicht erkennen, und versuchen mit veralteten Gesetzen ihre Besitzstände zu wahren, anstatt mit eigenen Ideen die Zukunft zugestellten – Verbandsfunktionäre sind überbezahlte Dinosaurier.
Danke für diesen wundervollen Kommentar. Hatte gerade nach einer Formulierung gesucht aber so gut und treffend wäre es mir nicht gelungen!
Trotzdem schade: Jetzt kann ich die Bücher, die es immer noch nicht für meinen Kindle gibt, nicht mehr mit verbilligten iTunes-Karten kaufen…