Ein weiterer Etappensieg im Kampf gegen Gutschein-Modelle: Das Landgericht Aschaffenburg hat eine einstweilige Verfügung gegen den Onlinehändler Redcoon bestätigt, die die buchhändlerische Genossenschaft eBuch im November erwirkt hatte.
Das Urteil richtet sich gegen die in der „FAZ“ erschienene Buch-Gutscheinwerbung von Redcoon (Foto). Buchhändler dürfen grundsätzlich keine Gutscheine beim Kauf preisgebundener Bücher anrechnen, heißt es in der Urteilsbegründung. Dies gelte auch dann, wenn die Gutscheinhöhe von Dritten erstattet werde, wie in diesem Fall von sofortüberweisung.de (Payment Network).
Das Angebot solcher Gutscheine sei nur großen (Internet-)Buchhändlern möglich, ein Preiskampf über Gutscheine könne entsprechend zu einem Sterben mittlerer und kleinerer Buchhandlungen führen, begründen die Richter ihr Urteil. Dies würde der gesetzgeberischen Intention des Preisbindungsgesetzes (hohe Dichte gut sortierter Buchhandlungen) zuwiderlaufen.
Auch der Börsenverein hat beim Landgericht Wiesbaden eine einstweilige Verfügung die Gutscheinwerbung von Redcoon erwirkt (hier mehr). Gegen das Urteil der Richter hat Redcoon laut eBuch Widerspruch eingelegt.
In der Gutschein-Problematik strebt der Börsenverein derzeit eine höchstrichterliche Entscheidung an – die nach Einschätzung der Frankfurter Rechtsabteilung allerdings erst in Jahren zu erwarten ist. Zuletzt waren auch Studibooks und buch.de gerichtlich wegen Gutscheinen in die Schranken gewiesen worden (hier mehr).
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