Nachdem eBuch Anfang vergangener Woche eine einstweilige Verfügung wegen irreführender Werbung gegen den Online-Händler Redcoon erwirkt hatte, folgt ein Vorstoß der Genossenschaft gegen Weltbild. Beim Landgericht Berlin hat der Buchhändlerverbund eine einstweilige Verfügung gegen preisvergleichende Werbung des Augsburger Branchenschwergewichts (Katalog und Internet) erwirkt.
Konkret verbietet das Gericht dem Buchversender, in seiner Werbung
- „dem verlangten Preis einen höheren Preis für eine andere, höherwertige Buchausgabe vergleichend gegenüberzustellen und/oder
- mit einer prozentualen, vergleichenden Preisdifferenz ,so günstig nur bei Weltbild, ca –…%‘ zu werben,
- ohne dabei anzugeben oder sonst erkennbar zu machen, auf welches Buchangebot sich der höhere Preis bezieht“.
Konkreter Gegenstand der einstweiligen Verfügung war die Weltbild-Werbung für die dreibändige Schuber-Ausgabe der „Waringham- Saga“ von Rebecca Gablé:
Die eBuch-Verfügung kommentiert Weltbild: „Der Antragsteller hat zu Recht eine ungenaue Preisgegenüberstellung in unserer Werbung bemängelt. Hierzu haben wir bereits eine Unterlassungserklärung abgegeben.“
Im Falle des Online-Händlers von Saturn und Media-Markt darf Redcoon nicht mehr mit dem Slogan „Elektronik & Bücher günstig“ werben (buchreport.de berichtete).
Mehr zum Thema im neuen buchreport.express 49/2011
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