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Raubkopierer erst warnen, dann strafen

Das wachsende Angebot von E-Book-Angeboten wird für mehr illegale Kopien und deren Weitergabe im Internet sorgen. Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels hat deshalb zum Auftakt der Leipziger Buchmesse vor den Gefahren der Internetpiraterie gewarnt. Aus Sicht von Buchhandel und Verlagen sei die Gefahr groß, dass mit zunehmender Nachfrage nach E-Books auch die Zahl der Raubkopien im Netz „drastisch ansteigen“ werde, so Börsenvereins-Geschäftsführer Alexander Skipis.

Illegale Nutzungen werde der Börsenverein deshalb künftig konsequent mit den zur Verfügung stehenden rechtlichen Mitteln verfolgen. „Durch die derzeitige Rechtslage werden wir dazu gezwungen. Ein Warnverfahren, das Rechtsverletzer aufklärt und abschreckt, bevor es zu einer gerichtlichen Abmahnung kommt, wäre uns weitaus lieber“, betont Skipis: „Dafür ist aber die Kooperationsbereitschaft der Internet-Service-Provider erforderlich, die sich bislang einer solchen Zusammenarbeit verweigern.“

Der Börsenverein schlägt ein Verfahren vor, bei dem rechtsverletzende Nutzer über ihre Provider zunächst gewarnt werden, dass rechtliche Konsequenzen drohen, wenn sie im Internet unbefugt mit geschützten Inhalten handeln oder diese von illegalen Websites herunterladen. Erst bei wiederholten Verstößen würden die Rechteinhaber dann das Abmahnverfahren einleiten. „Das ist Aufklärung für all diejenigen, die unwissentlich illegal handeln und Abschreckung für all die anderen, die glauben, das Internet sei ein rechtsfreier Raum, in dem Diebstahl nicht geahndet wird“, sagte Skipis. Illegale Plattformen würden unabhängig davon sofort gerichtlich verfolgt.

Unterstützung für ein solches Verfahren erwartet der Börsenverein von der Bundesregierung,  insbesondere von der Bundesjustizministerin und aus dem Bundeswirtschaftsministerium.  Beide seien durchaus problembewusst, hatten sich bislang aber noch nicht darauf verständigen können, die Internet-Service-Provider mit einer Kooperationsaufforderung nachdrücklich zum Handeln zu bewegen oder gegebenenfalls einen rechtlichen Rahmen für das Kooperationsmodell zu schaffen, heißt es in der Erklärung des Branchenverbands.

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