Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat am Mittwoch wesentliche Teile der Corona-Verordnung zum 29. März 2021 gekippt. Betroffen ist u.a. der Buchhandel, der Ende des Monats ebenfalls wieder zum „Click and Collect“ zurückkehren müsste (buchreport berichtete).
Auf diese Entscheidung haben die Buchhändler von Osiander und Ravensbuch reagiert und auf Facebook einen Offenen Brief platziert, in dem sie „Entsetzen und Unverständnis“ formulieren. Unterzeichnet haben Martin Riethmüller (Ravensbuch), Christian und Heinrich Riethmüller (Osiander). „Dieses Urteil wundert uns insofern, dass in Bayern eine vergleichbare Klage abgelehnt wurde und sich auch im Norden schon weitere Bundesländer zum Kulturgut Buch bekannt haben und Buchhandlungen weiter geöffnet halten. Fakt und unbestritten ist jedoch: Das Buch ist kein Produkt wie jedes Andere“, heißt es dort.
„Wenn Schulen geschlossen sind, dann erfüllen wir eine wichtige Funktion für Kinder. Die einzigen Sortimente bei uns, die derzeit sogar einen kleinen Zuwachs zu verzeichnen haben, sind das Kinder- und Jugendbuch und die Lernmittelabteilung. Das zeigt eindeutig, dass der Bedarf vorhanden ist. Vor dem 08.03.2021 fand diese Entwicklung nicht statt.“
Bücher lieferten in gesellschaftlich aufgeheizten Zeiten einen wichtigen Beitrag zur Debatte und Verständigung. „Das machen weder eine Schraube noch eine Jeans oder eine Sessel.“
Die Verfasser schließen mit dem Wunsch: „Lassen Sie das Buch und uns der charmanteste Teil der Pandemiebekämpfung sein.“
Buchhandel droht Verlust der Sonderrolle auch in Baden-Württemberg
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