Die Buchpreisbindung ist eine der großen Säulen der deutschen Buchbranche. Jedes Buch kostet überall gleich viel. Das ist die Faustregel und so ist das Gesetz. Ob kleiner Buchladen um die Ecke oder Internet-Riese aus den USA: Das Buch kostet, was es kostet.
Versuche, die Buchpreisbindung zu lockern oder gar abzuschaffen, gab es immer wieder mal. Zuletzt hatte die deutsche Monopolkommission 2018 in einem Gutachten dafür plädiert, das Gesetz abzuschaffen – es sei ein „schwerwiegender Markteingriff“, dem ein „nicht klar definiertes Schutzziel“ gegenüberstehe.
Nun legt der Sonderforschungsbereich „Recht und Literatur“ an der Universität Münster ein eigenes Gutachten vor, in dem die rechtliche Legitimität der Buchpreisbindung fachübergreifend bewertet wird. Das Fazit in Kürze: Die Buchpreisbindung sei rechtlich nicht zu beanstanden.
„Das Buchpreisbindungsgesetz ist zwar eine große Ausnahme im deutschen Recht und mit einem erheblichen Eingriff in den Markt und Einschränkungen von Grundrechten verbunden, es verfolgt mit dem Schutz des Buches als Kulturgut aber einen legitimen Zweck, erscheint jedenfalls nicht völlig ungeeignet diesen Zweck zu fördern, ist mangels milderer, aber gleichsam effektiver Alternativen erforderlich und letztlich auch angemessen“, erklärt der Rechtswissenschaftler Christian Peter, wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Untersuchung.
Schutz des Kommunikationsraumes
Der eigentliche Zweck des Buchpreisbindungsgesetzes liege in dem Schutz des öffentlichen Kommunikationsraums vor einer Vermachtung und einer Majorisierung von Meinungen. Das Gesetz entspreche damit den verfassungsrechtlichen Zielen der Kommunikationsfreiheiten und der freiheitlich demokratischen Grundordnung.
Kritisch stehe die Untersuchung dagegen einer überwiegend am Markt ausgerichteten Programmpolitik von Verlagen und sog. Themenwannen des Zwischenbuchhandels gegenüber, die zulasten von Innovation, Vielfalt und Pluralität gingen, weil Inhalte und Sortiment vereinheitlicht würden
Grundsätzlich zeige die Branche ja selbst, welche Bedeutung sie dem Kulturgut Buch zubillige: „Ein gesellschaftliches Interesse an Büchern in ihrer gesamten Bandbreite wird schon allein durch den umfassenden Sammelauftrag der Deutschen Nationalbibliothek, zahlreiche Ausleihvorgänge in Bibliotheken aber auch durch die Vielzahl an Literatur–, Verlags– und Buchhandelspreisen deutlich“, heißt es.
Die vollständige Studie wird MItte Juni veröffentlicht.
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