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Rechtssicherheit und Branchenfrieden

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Übersetzervergütung haben sich einige Verlage und der Übersetzerverband wieder angenähert – und offenbar geeinigt. Über die neuen gemeinsamen Vergütungsregeln will der Verband der Übersetzer Ende März abstimmen.
Zum 29. März 2014 hat der VdÜ eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen, um über die von der VdÜ-Ver­hand­lungskom­mis­sion und einer Gruppe von Verlagen unter Federführung des Hanser Verlags ausgehandelten Regeln abzustimmen. Details sollen erst im Anschluss daran veröffentlicht werden. 

Ob die Vergütungsregeln tatsächlich „gemeinsam“ sind, daran scheiden sich die Geister. Verhandelt wurde mit einer Gruppe von Verlagen, die Taschenbuch-Lizenzen vergeben, unter Führung von Hanser, heißt es beim VdÜ. Konzernverlage seien zwar eingeladen worden, hätten sich aber nicht an den Verhandlungen beteiligt.

Rückblick: Ende November 2013 hatte der BGH im jahrelangen Streit um die angemessene Vergütung von Übersetzern zwei Verfassungsbeschwerden des Hanser Verlags zurückgewiesen, die der Börsenverein unterstützt hatte. Hier die Hintergründe.
Im Vorfeld der Abstimmung über die neuen Vergütungsregeln wirbt VdÜ-Chef Hinrich Schmidt-Henkel für deren Annahme. Das entstandene Dokument sei geeignet, „Rechtssicherheit und Branchenfrieden“ zu schaffen. Weitere Verlage seien eingeladen, sich anzu­schlie­ßen. Die Vereinbarung sei von Verlagen und Übersetzern „mit Sachkenntnis und gutem Willen“ getroffen worden.
Der VdÜ hatte zuletzt politische Forderungen gegenüber der Großen Koalition formuliert, vor dem Hintergrund der Tatsache, dass die Praxis der Suche einer „angemessenen Vergütung“ weiter schwierig sei. Es habe fast ein Jahrzehnt gedauert, bis Urteile des Bundesgerichtshofs zur Übersetzervergütung erstritten wurden. Hinzu komme, dass fast keiner der Hausverträge, die größere Verlage ihren Übersetzern vor­le­gten, der höchstrichterlich festgesetzten Mindestvergütung genüge. „Meistens verfällt der Anspruch auf angemessene Honorare: Nur wenige wagen die Auseinandersetzung mit ihren Auftraggebern.“
Daraus ergäben sich zwei klare politische Forderungen, so der VdÜ: „1. Wären Verbands­klagen in sinnvoller Weise möglich, so könnte der VdÜ den Ansprüchen seiner Mitglieder in anderer, hoffentlich wirksamerer Weise als bisher Geltung verschaffen. 2. Eine substanzielle Verlängerung der Verjährungsfristen würde das Aussitzen und Blockieren berechtigter Ansprüche riskanter machen und möglicherweise (je nachdem, wie substanziell) unterbinden.“

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