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Regeln auf der letzten Runde

Was lange währt, wird endlich ein entscheidungsreifer Vorgang beim Bundeskartellamt: Nach langem Hin und Her zwischen der Bonner Wettbewerbsbehörde und dem Börsenverein haben die Kartellwächter jetzt einen Entwurf auf dem Tisch, dem sie grundsätzlich zustimmen wollen, berichtet der stellvertretende Börsenvereins-Justiziar Kristian Müller von der Heide im Gespräch mit buchreport. Zur Erinnerung: Seit 2006 wartet die Neufassung der Wettbewerbsregeln auf den Segen der Wettbewerbsschiedsrichter.

Genehmigung wahrscheinlich eine Frage von Wochen

Diskussionsthemen zwischen Frankfurt und Bonn waren zuletzt:

  • Schaufenster- und Regalmieten: Das geplante Verbot („Wer Verlagserzeugnisse in Schaufenstern, Schaukästen, Regalen usw. zur Schau stellt, darf dafür von Lieferanten keine unangemessenen Sonderleistungen verlangen oder annehmen.“) konnte der Börsenverein nicht durchsetzen. Die Wettbewerbshüter verlangten den Nachweis, dass das „Problem noch virulent ist“, erklärt Müller von der Heide. Den konnte der Verband nicht liefern, da er von den Mitgliedern keine entsprechenden Hinweise bekam.
  • VlB als Referenzdatenbank: Eine konkrete Festlegung auf das VlB lehnten die Kartellwächter ab. Als Kompromiss wurde eine allgemeinere Formulierung aufgenommen, wonach die Bekanntgabe des gebundenen Buchpreises durch den Verlag rechtzeitig und auf geeignete Weise erfolgen muss – bei deren Konkretisierung in der Praxis wieder das VlB ins Spiel kommt.
  • Erstverkaufstag: Die zuletzt wieder diskutierte Möglichkeit, Verstöße gegen Erstverkaufstage zu ahnden (buchreport berichtete), bleibt erhalten. Die jetzt dem Amt vorliegende Fassung gibt den Ausschüssen des Verbandes die Möglichkeit, einen „Verhaltenskodex zum Erstverkaufstag“ festzulegen.

Beim Kartellamt werde jetzt noch geprüft, ob andere „betroffene Verbände“ angehört werden müssten, berichtet Müller von der Heide. „Wir rechnen nicht damit, dass es noch Einspruch von Dritten gibt“, meint der Verbandsjurist. „Wir warten jetzt ab“, denn wann genau die Behörde offiziell grünes Licht gibt, ist noch unklar. Nach vier Jahren Wartezeit kommt es aber für den Verband auf ein paar Wochen mehr sowieso nicht an.

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