Die durch die Corona-Pandemie besonders stark betroffenen Kalender- und Reiseverlage können ab sofort Unterstützung aus der Überbrückungshilfe III der Bundesregierung erhalten.
Verluste durch unverkäuflich gewordene Produkte können damit künftig abgeschrieben werden. Das gilt beispielsweise für jahresgebundene Kalender, veraltete Reiseführer oder Merchandise-Artikel für abgesagte Veranstaltungen.
Reiseverlage hätten bereits 2020 ein starkes Minus von rund 55% bei den Umsätzen verzeichnet. Dieser Rückgang setze sich auch in diesem Jahr weiter fort und betrage bislang schon 80%, rechnet die Regierung vor. Bei den Kalenderverlagen führten vor allem die Schließungen der Buchhandlungen im Weihnachtsgeschäft zu großen Umsatzeinbußen.
Kulturstaatsministerin Monika Grütters: „Ich bin froh, dass es gelungen ist, in die neuen Überbrückungshilfen III für besonders schwer durch die Pandemie betroffene Unternehmen nun auch die Kalender- und Reiseverlage einzubeziehen. Sie öffnen uns mit ihrem Sortiment ein Fenster zur Welt. Deshalb brauchen wir sie mehr denn je. Es ist gut, dass wir jetzt gemeinsam mit dem Bundeswirtschaftsministerium eine passgenaue Lösung für diese unverschuldet in Not geratene Verlage gefunden haben.“
Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins: „Wir freuen uns, dass wir durch die enge Abstimmung mit Kulturstaatsministerin Monika Grütters eine Ausweitung der Überbrückungshilfe III bewirken konnten. Zukünftig werden auch die Bedürfnisse der stark von Corona betroffenen Reise- und Kalenderverlage berücksichtigt. Dies ist einer von mehreren nötigen Schritten, um die Folgen der Pandemie auf die deutsche Buchbranche abzufedern.“
Die Anpassung der Überbrückungshilfe III erfolgt in Umsetzung des Beschlusses der Ministerpräsidentenkonferenz vom 22. März 2021. Der Beschluss sieht ergänzende Hilfen für Unternehmen vor, die durch die Corona-Pandemie besonders schwer und über eine sehr lange Zeit von Schließungen betroffen sind.
Weitere Informationen zu allen Erweiterungen der Überbrückungshilfe III sowie zu den erläuternden FAQ finden Sie hier und hier.
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