Die Preisbindungstreuhänder haben einmal mehr vor Gericht fixe Preise verteidigt. Doch das Besondere an der dieswöchigen einstweilige Verfügung gegen Media Markt: Sie bezieht sich auf Ebooks.
Nach Einschätzung von Dieter Wallenfels und Christian Russ ist die Entscheidung des Landgerichts Wiesbaden vom 14. Januar 2015 die erste Gerichtsentscheidung zur Preisbindung von Ebooks – erstmals sei nun auch gerichtlich anerkannt worden, dass Ebooks der gesetzlichen Buchpreisbindung unterfallen. Mit der EV werde Media Markt untersagt, im Internet preisgebundene Ebooks zu anderen als den von den Verlagen festgesetzten Ladenpreisen zu verkaufen.
Ob Ebooks dem Gesetz der fixen Buchpreise unterliegen, war und ist in der Branche umstritten. Der Börsenverein selbst war ursprünglich der Auffassung, dass die Buchpreisbindung nicht für dieses digitale Format gilt. 2008 änderte der Verband aber seine Auffassung, legte es aber nicht auf eine gerichtliche Klarstellung des Buchpreisbindungsgesetzes in diesem Punkt an. Hintergrund und Impulsgeber bei der Rolle rückwärts war seinerzeit der sich in den USA abzeichnende und durch massive Preisnachlässe forcierte Durchbruch von Amazons Ebook-Programm „Kindle“.
Nach Einschätzung des Börsenvereins gibt es inzwischen Handlungsbedarf beim Preisbindungsgesetz mit Blick auf den grenzüberschreitenden Handel mit Ebooks. Die Befürchtung: Ein Unternehmen wie Amazon könnte die Buchpreisbindung von seinem Firmensitz in Luxemburg aus umgehen. Vor diesem Hintergrund wird eine Ergänzung des Buchpreisbindungsgesetzes gefordert.
Mich KOTZT diese endlose Diskussion darüber nur noch an. Buch ja oder nein? WANN gibt es ENDLICH eine gesetzliche Entscheidung?!? Fertig aus!