Die EU-Kommission hat offiziell ein Kartellverfahren gegen den Onlinebuchhändler Amazon eröffnet. Das geht aus einer Pressemitteilung der obersten europäischen Wettbewerbsbehörde hervor. Die Kommission werde insbesondere Klauseln in den Verträgen des Onlineriesen mit Verlagen unter die Lupe nehmen.
Besonders geht es um die Konditionen für E-Books. So verpflichte der Onliner die Verleger, ihn über günstigere Angebote von Wettbewerbern zu unterrichten. Die Kommission will jetzt untersuchen, wie sich solche Klauseln auf den Wettbewerb der E-Book-Distributoren auswirken. Der Verdacht bestehe, dass Amazon durch diese Vertragsbedingungen seine marktbeherrschende Stellung ausnutzt.
Amazon biete den Verbrauchern auch in der E-Book-Distribution einen umfassenden Service, das stelle die Kommission nicht in Frage, wird Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager zitiert. Wenn Amazon aber andere E-Book-Anbieter an einem effektiven Wettbewerb hindere, schade das den Verbrauchern letztlich.
Hier der komplette Text der Pressemitteilung.
Update: Für den Börsenverein erklärt Hauptgeschäftsführer Alexander Skipis zur Mitteilung der EU-Kommission: „Wir begrüßen es, dass die EU-Kommission die erpressungsgleichen Geschäftspraktiken von Amazon untersucht. Damit wird die von uns angemahnte Marktkontrolle wahrgenommen. Auf unsere Beschwerde beim Bundeskartellamt im Juni 2014 hin ist die EU-Kommission auf die Problematik aufmerksam geworden und hatte Vorermittlungen eingeleitet. Der Börsenverein wird auch weiterhin sehr genau auf Fälle von Marktmissbrauch achten. Zur Zeit prüfen wir beispielsweise das Marktverhalten der 100-prozentigen Amazon-Tochter Audible.“
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