Der Roman „Ende einer Nacht“ von Olaf Kraemer, erschienen im September 2008 im Blumenbar Verlag, darf per gerichtlichem Beschluss nur noch in einer zensierten Version ausgeliefert werden. Neu ausgelieferte Exemplare des Romans, der mit literarischen Mitteln den letzten Stunden Romy Schneiders nachspürt, wurden vom Verlag geschwärzt und mit einem Aufkleber versehen: „Collector’s Edition. Einstweilige Verfügung: 152 Wörter weniger.“ Blumenbar wird gegen die vom Landgericht Frankfurt im Oktober zugestellte Verfügung außerdem Widerspruch einlegen. Die Gerichtsverhandlung ist in wenigen
Monaten zu erwarten.
Gegenstand der vom Gericht indizierten Stellen sind sieben Passagen, in denen aus Sicht der Romanfigur Romy Schneider eine persönliche Nähe ihrer Mutter Magda zu Adolf Hitler und zum Nazi-Regime nahegelegt wird.
Anders als bei den in die Rechtsgeschichte eingegangenen Romanen „Mephisto“ von Klaus Mann und „Esra“ von Maxim Biller steht bei „Ende einer Nacht“ die Erkennbarkeit der Romanfiguren von vornherein fest und ist wesentliches Element der literarischen Konstruktion. Maßgeblich für das bevorstehende Romy-Urteil wird die Frage sein, wie schwer die sogenannten postmortalen Persönlichkeitsrechte Magda Schneider verletzt worden sein könnten – aber auch, welche realen persönlichen Verbindungen Magda
Schneider zum Nazi-Regime hatte.
Antragssteller der Verfügung ist der in Berchtesgaden lebende Horst Fehlhaber, Witwer der 1996 verstorbenen Magda Schneider. Diese wirkte zwischen 1933 und 1945 in über zwanzig Spielfilmen mit und galt zu der Zeit als eine der beliebtesten deutschen Schauspielerinnen.
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