Der Rowohlt Verlag reagiert auf den offenen Brief von Autoren, die heftige Kritik an der Entlassung der verlegerischen Geschäftsführerin Barbara Laugwitz geäußert und Joerg Pfuhl der Lüge bezichtigt haben: Die von den Autoren geforderte Begründung für die Kündigung von Laugwitz könne man aus rechtlichen Gründen nicht geben, heißt es in einer Presseerklärung. Darin verwehrt sich das Unternehmen auch gegen „zum Teil heftige persönliche Vorwürfe“ an Pfuhl.
„Aufgrund der Vertraulichkeit von Personalangelegenheiten sehen sich die Holtzbrinck Buchverlage nicht in der Lage, Details zur Trennung von Laugwitz zu kommunizieren“, begründet das Unternehmen. „Mitarbeiter, auch in leitender Funktion, und Unternehmen haben ein Recht auf Vertraulichkeit von Personalangelegenheiten. Aus gutem Grund. Ich verstehe, dass fehlende Details zur Begründung von Personalentscheidungen für Dritte unbefriedigend sind“, lässt sich Pfuhl zitieren.
Auch John Sargent, Vorstandsmitglied der Holtzbrinck Publishing Group, hat sich in die Angelegenheit eingeschaltet und erklärt, man könne solche Personalentscheidungen nicht im Vorfeld ankündigen und aus rechtlichen Gründen auch nicht im Detail öffentlich begründen. Zu der von den Rowohlt-Autoren kritisierten Kontaktsperre und Verschwiegenheitsverpflichtung meint er: „Eine Verschwiegenheitsverpflichtung und eine zwischen dem Unternehmen und der ausscheidenden Führungskraft abgestimmte Kommunikation sind vertragliche und professionelle Standards, an die wir uns gebunden fühlen. Wir haben seitens der Unternehmensleitung bereits vor Wochen gegenüber Frau Laugwitz deutlich gemacht, dass diese Regelung in keiner Weise als dauerhaftes Kontaktverbot mit den Autoren und Mitarbeitern gedacht war.“
Pfuhl habe den Unterzeichnern des offenen Briefes in einem persönlichen Schreiben geantwortet und ein Gesprächsangebot unterbreitet: „Die Gespräche sollen helfen, zu einem konstruktiven Dialog abseits offener Briefe zurückzufinden.“
Update: Barbara Laugwitz hat über ihren Anwalt eine Einstweilige Verfügung gegen Joerg Pfuhl eingereicht, mit der sie sich gegen seine öffentliche Behauptung wehrt, bei der verhängten „Kontaktsperre“ handele es sich um ein „Missverständnis“. Die Einstweilige Verfügung wurde am 27. September (Az.: 27 O 453/18) vom Landgericht Berlin erlassen, so der Berliner Anwalt Kai Zapfe in einer Pressemitteilung.
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