„Für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist klar: Verlage müssen auch in Zukunft an den Einnahmen aus der Privatkopievergütung beteiligt werden können. Denn Urheber und Verlage sollen die bewährte gemeinsame Wahrnehmung ihrer Rechte in Verwertungsgesellschaften auch künftig praktizieren können“, heißt es in der Erklärung.
Der Schwebezustand sorge „für eine erhebliche Verunsicherung in den betroffenen Verwertungsgesellschaften und schadet nicht nur den Verlagen, sondern letztlich auch den Urhebern“.
Zuvor hatten sich bereits Kulturstaatsministerin Monika Grütters und Bundesjustizminister Heiko Maas in einem Brief an den für das Urheberrecht zuständigen EU-Kommissar Günther Oettinger dafür eingesetzt, die Verlage auch weiterhin an Vergütungsansprüchen der Urheber zu beteiligen. Grütters und Maas schlagen eine Neuregelung auf Ebene des Unionsrechts vor, um das Problem rechtssicher zu lösen.
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