Ein deutliches Signal gegen Rabattgutscheine für Bücher: Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat das Buch-Gutscheinmodell der Firma Redcoon am 17. Juli 2012 verboten, meldet der Börsenverein. Die Begründung der Richter stehe noch aus.
Wie berichtet, hatte der Online-Händler in einer Anzeige in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (Foto) Gutscheine im Wert von 5 Euro abgedruckt, die Kunden beim Kauf preisgebundener Bücher von Redcoon einlösen konnten. In der Anzeige wurde darauf hingewiesen, dass eine Drittfirma den Differenzbetrag ersetze. Dieses Modell der drittfinanzierten Gutscheine hat das OLG Frankfurt am Main nun untersagt. Der Rechtsstreit war mit Unterstützung des Börsenvereins von den Preisbindungstreuhändern Dieter Wallenfels und Christian Russ geführt worden.
Damit liegt nun erstmals ein rechtskräftiges obergerichtliches Urteil vor, das ein Modell drittfinanzierter Gutscheine untersagt, freut sich der Börsenverein. Vergleichbare Gutscheinmodelle seien in den letzten Jahren zunehmend als Marketing-Instrument von Online-Buchhändlern eingesetzt worden und hätten sich zu einem ernsten Problem für die Preisbindung entwickelt.
Hallo preisbindung ist quatsch. wir leben in einer Marktwirtschaft. Der Wettbewerb ist scharf, und Preise werden eher guenstiger als teurer, also ist Preisbindung grosser NAchteil fuer die auch „aermeren“ Kulturfans. und wenn jemand kein neues Buch kaufen kann, gibt es auch guenstige gebrauchte Buecher. Willkommen im Mittelalter, ihr Preisbinder und Planwirtschaftler…
Wer die Praxis kennt, weiss, wie wertvoll dieser gerichtliche Erfolg zu bewerten ist. Wer selbst erlebt hat, wie Kunden, nachdem man ihnen die gewünschten Titel recherchiert hat, auf dem Absatz kehrt machten, um am heimischen PC einen Gutschein einzulösen, weiß, worum es hier geht. Ich gehe davon aus, dass dieses Modell zudem meist ein Mißbrauch war, da die Bezahlung durch Dritte so gar nicht zutraf.
Das der Verbraucher das Denken in der Branche nicht versteht, überrascht nicht. Die Verhältnisse zB in USA und England sind aber sicher auch nicht das, was der Verbraucher will.
Ich finde es toll wie kreativ die Buchpreisbindung umgesetzt wird. Buch ist Kulturgut und soll überall das selbe kosten. Nun ja fast, bei mangelndem Erfolg (Verkaufszahlen = Qualitätsmerkmal?) werden all die Kulturgüter durch einen schmierigen Stempel zu einem Mängelexemplar entwertet und in einen Wäschekorb geschmissen.
Also Konsequenz sieht anders aus.
Find ich nicht gut, dass so ein System untersagt wurde. Für uns Leser (und Verbraucher) wäre dies ein gutes Zeichen gewesen. Sicherlich hätte das auch den Buchabsatz gesteigert. Und warum es untersagt ist, dass eine Drittfirma den Differenzbetrag ersetze, ist schwer nachvollziehbar. Die Drittfirma ersetzt also den Differenzbetrag – was natürlich nur „Marketing“ ist. Kein gutes Urteil. Ich hoffe, hier wird Berufung eingelegt, denn weshalb sollte man eine Drittfirma verbieten, einen „Kauf zu sponsern“, auch wenn es sich um Bücher handelt?