Dürfen legal erworbene Musik- (und künftig auch E-Book-)Dateien weiterverkauft werden? Ein US-Bundesbezirksgericht hat in einem Rechtsstreit zwischen dem digitalen Trödelmarkt Redigi und Capitol Records der Musikfirma recht gegeben.
Die Vivendi-Tochter hatte Redigi vor rund einem Jahr wegen Urheberrechtsverstößen verklagt. Das Urteil des Gerichts bezieht sich zunächst nur auf den Bundesstaat New York, könnte aber eine Richtung für künftige Entscheidungen weisen.
Bei Redigi können Nutzer Musikdateien hochladen und zum Verkauf anbieten. Nach eigenen Angaben prüft Redigi, ob es sich um eine legal erworbene Datei handelt. Ist dies der Fall, wird die Datei vom Rechner des Nutzers entfernt und zum Verkauf angeboten. Ein „gebrauchter“ Musiktitel kostet im Schnitt 60 Cent. Redigi behält für jeden Verkauf eine zweistellige Provision ein. Redigi plant, auch E-Books ins Verkaufs-Portfolio zu nehmen, ebenso wie Computerspiele, Software und Filme. Mehr zum Konzept ist hier zu lesen.
Redigi bezieht sich in der eigenen Argumentation auf die so genannte „First Sale“-Doktrin des US-Urheberrechts. Diese definiert eine Ausnahme zu dem Grundprinzip, dass der Urheber über die Art und Weise des Vertriebs seines urheberrechtlich geschützten Werkes bestimmen kann. Demnach kann, sobald das Produkt einmal verkauft wurde, der neue Eigentümer dieses nach eigenem Gusto weitergeben (verkaufen, verleihen, vermieten, verschenken).
Der Richter hielt dagegen, dass Redigi (bei der Übertragung der Songs auf die Server) eine digitale Kopie der Songs anfertige, damit verstoße das Unternehmen gegen das Urheberrecht.
Der weitere Verlauf des Rechtsstreits dürfte auch in der Buchbranche genau verfolgt werden. Im Februar sicherte sich Amazon ein Patent für einen Marktplatz für „gebrauchte“ Lizenzen (buchreport.de berichtete). Im Antrag werden dezidiert auch E-Books erwähnt.
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