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Saarland plant Einschränkungen für Non-Food-Werbung

Das saarländische Wirtschaftsministerium plant ab dem 22. Februar ein Verbot für Werbung, die Produkte zeigt, die nicht zum täglichen Bedarf zählen. Beschlossen werden soll das Verbot am Dienstag (16. Februar) im Ministerrat. Es drohen dann Bußgelder zwischen 1000 und 10.000 Euro, heißt es.

Der Gedanke dahinter ist, unnötige Kundenströme zu verhindern. Werbung für Aktionsprodukte sorge bei Geschäften, die trotz des allgemeinen Lockdowns weiter öffnen dürfen, für eine Zunahme von Kundenfrequenzen und damit potentiell für erhöhte Infektionsgefahr. Gemeint sind hier große SB-Warenhäuser, die neben z.B. Lebensmitteln auch eine Vielfalt anderer Produkte anbieten.

Zwar gilt das Verbot erst ab dem 22. Februar, doch Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger betonte, sie erwarte eine Beachtung bereits jetzt. Die normale Werbung für Produkte könne im ansonsten geschlossenen Einzelhandel weiterlaufen, sofern dies im Rahmen der zulässigen Click&Collect-Lösungen geschehe. Heißt: Der (geschlossene) Buchhandel kann natürlich weiter für seine Bücher werben – aber das SB-Warenhaus eben nicht.

Selbstverpflichtung nicht immer mit Wirkung

Aus heiterem Himmel kommt das Werbeverbot nicht. Schon Mitte Januar hatte es im Einzelhandel durchaus Ärger gegeben, weil beispielsweise große Warenhäuser für Aktionsprodukte geworben hatten, die nicht zu den Produkten des täglichen Bedarfs gehörten. Bei einem Termin hatten die großen SB-Warenhäuser zugesagt, freiwillig auf Non-Food-Werbung zu verzichten. Wie Ministerin Rehlinger betonte, hätten sich aber nicht alle daran gehalten.

Letztlich seien Bußgelder für die Dauer des Lockdowns das einzige Instrument, um groß angelegter Werbung entgegenwirken zu können, so Rehlinger auf der Webseite des Ministeriums. „Auch wenn das Wichtigste für unseren Handel nach wie vor eine Öffnungsperspektive ist: Für die Dauer des Lockdowns brauchen wir mehr Gerechtigkeit in der Branche. Das ist auch eine Frage der Solidarität.“

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